Auflistung der Petitionen in Kürze

Wir haben am 14/12/08 mehrere Petitionen eingereicht.

z.B. dass bei Behördenschreiben nicht nur die Paragraphen, z.B. "gem. 807 Abs. I, 4 ZPO" genannt werden dürfen, sondern der komplette Paragraphentext und die Ableitungen enthalten sein müssen

Ebenso, daß bei Behördenschreiben die vorgesetzte Dienststelle, Beschwerde- und WIderspruchstelle genannt werden muss. Dies besonders wegen den ARGEn die sich hinter einer angeblichen "Selbstständigkeit" verstecken. Doch wenn zwei Behörden sich paaren, kann nur eine weitere Behörde rauskommen und kein angeblich selbstständiger Bastard. Sonst kann man ja auch die Fäuste für selbstständig erklären, nachdem man einen Schlaganfall hatte.

WICHTIGE Petition - nachdem nun seit über 1 Jahr der Bundestag die Falschinformation/Lüge der Arge Breisgau-Hochschwarzwald prüft, wurde eine zweite Petition dazu eingereicht.


14.12.2008
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik
11011 Berlin

per Fax: 030 - 227-36027Seiten:


Petition an den Deutschen Bundestag


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich reiche diese Petition ein.

Die Rahmendaten habe ich dem Formular entnommen, dieses aber nicht verwendet, weil z.B. die Tel/Faxnummer nicht richtig eingetragen wird (die 0 wird gegen ein - automatisch ausgetauscht).

- Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/Welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstandes Ihrer Petition)

Ich reiche eine zweite Petition ein, weil meine Petition XV. Pet-4-16-11-81503-028568 zuerst nach Lügen/falschen Informationen der Arge abgewiesen wurde und es nun schon über 1 (ein) Jahr dauert, ohne das sich wieder etwas getan hat. Im September 08 hat der zuständige Mitarbeiter lapidar mitgeteilt "es werde weiter geprüft".
Doch was bedarf bei so klaren Ausgangspunkten einer so langen Prüfung?
Die Arge schrieb dem Bundestag, dass Fahrtkosten unter 6,00 EURO sehr wohl übernommen werden. Während die Arge und offensichtlich auch alle anderen Argen, ihren Opfern schrieben "Fahrtkosten unter 6,00 EURO werden grundsätzlich nicht übernommen".

- Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen?

Das nach über einem Jahr endlich festgestellt wird, dass die Arge Breisgau-Hochschwarzwald in Verbindung mit Agentur für Arbeit, Bundesagentur für Arbeit und Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald den Bundestag und damit alle Bürger belogen hat.
Und das geklärt wird, wieso der gleiche Mitarbeiter nun die weiteren Schritte bearbeitet, obwohl dieser die Aussage der Arge Breisgau-Hochschwarzwald ungeprüft übernommen und damit die erste Petition stoppte. Diese Aussage entpuppte sich sehr rasch als geschickt Lüge, andere sagen Falschinformation, die auch noch monatelang weiter gegen ALG2 Bezieher eingesetzt wurde.
Arge schrieb dem Bundestag, dass Fahrtkosten unter 6,00 EURO sehr wohl übernommen werden. Während die Arge und offensichtlich auch alle anderen Argen, ihren Opfern schrieben "Fahrtkosten unter 6,00 EURO werden grundsätzlich nicht übernommen".
Zusätzlich sollte geklärt werden, ob damit nicht auch ein Betrug entdeckt wurde. Kann es sein, dass die ARGE(n) behördenintern die Auszahlung der Fahrtkosten unter 6,00 EURO verbucht haben, diese aber nie ausbezahlten und sich damit eine schwarze Kasse für die Verwaltung geschaffen haben.

- Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik
11011 Berlin

- Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz/eine Vorschrift geändert/ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Man sollte eine Fristsetzung einführen in der auch solche Petitionen bearbeitet werden müssen und gleichzeitig die Aktivitäten der Täter unterbinden.

- Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde?

Siehe oben - Die Arge hat die Schikanen erweitert. Kurz nach der Überführung der Lüge wurden trotz schriftlicher Zusage die Fahrtkosten wieder verweigert, Sanktionen wurden provoziert, usw. Es ging sogar so weit, dass vorsätzlich falsche Auskünfte gegeben wurden. Ich nehme hier nur einmal die Müllgebühren heraus. Ich musste im Januar 08 dafür 83 EURO bezahlen. Die Arge erstattete aber nur monatlich, weil man die Müllgebühren ja auch ratenweise bezahlen kann. Das stimmt, wenn die Gebühren über 250 EURO/Jahr liegen, können nach einer Einzelfallprüfung 4 Raten erlaubt werden. Ich musste der Arge damit einen Kredit geben. Von der Effektivität einer monatlichen Überweisung und den Folgekosten schweige ich jetzt lieber. Doch es zeigt sich, wie die Arge weder mit Geld noch mit der Wahrheit umgehen kann. Sich von einem ALG2 Bezieher so einen Kredit zu erschleichen oder eher gesagt, einfach zu nehmen, ist doch die aller unterste Schublade.

- Wenn Sie in dieser Sache bereits andere Rechtsbehelfe (z.B. Widerspruch, Klage) eingelegt haben, benennen Sie diese bitte und fügen entsprechende Unterlagen in Kopie bei (z.B. Entscheidungen der betroffenen Behörde, Klageschriften, Urteile) oder reichen sie gesondert nach.

XV. Pet-4-16-11-81503-028568

Anm. wir konnten den Computer von Bruno Schillinger noch nicht reparieren und die Originaldaten sind sehr umfassend und können mangels Geräten nicht eingescannt werden.


- Mit der Nennung meines Namens im Rahmen der Presse- Öffentlichkeitsarbeit des Petitionsausschusses bin ich nicht einverstanden.



Mit freundlichen Grüßen
Die Helfer

Mit freundlichen Grüßen
Bruno Schillinger