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Außer Schmerzen nicht viel gewesen!
Hier eine erste Zusammenfassung - dass man Bruno so angeschlagen und ohne jeden Beistand in eine Verhandlung zwingt ist uns völlig unverständlich. Bruno war mit einem Tens Gerät ausgestattet um die Schmerzen im Genick wenigstens etwas zu minimieren. Seine Haut ist wieder knallerot und verbrannt weil er zu lange im Tageslicht war. Die Richterin hat darauf hingewiesen dass die Scheiben einen UV Schutz haben sollen, dabei war der Lichtschutz (Faktor 50#) bereits durch die Anreise aufgebraucht), Brunos Haut sprach eine deutliche Sprache. Bürokratische Denkweise: Auskunft Fenster haben UV Schutz kann stimmen, es wurde aber nichts über die Wirkung gesagt, also hat NIEMAND gelogen und Bruno trotzdem wieder den Schaden. Transport zum Gericht war problematisch, auch die Rückfahrt - Name nach dessen o.k. Aktuell: Bruno hat einen großen Sonnenbrand, Fieber, vor allem schmerzen auch die Beine und das Genick muss höllisch weh tun, der Arm ist wie gelähmt. Er kühlt nur noch das Gesicht. (Bild unten)
Eine genaue Protokollierung durch das Gericht gab es nicht - war aber beantragt. So bleiben nur die Diktate der Richterin aber nicht der Weg dahin.
War das alles die Sache wert?
1.Es war NICHT das angestrebte Klärungsgespräch - es ging um §§§§§§§§§§§ (da flogen die §§§ durch die Luft zwischen Gericht und ARGE, doch wieso hat man Bruno so deutlich gezeigt dass er als Laie nichts wert ist?) und die Zukunft - nichts zur Vergangenheit und deren Auswirkungen. Bruno hätte sich die Leiden sparen können und hätte die ARGE einmal informiert hätte man ihm einiges ersparen können. Wir haben ihn gefragt wie man sich fühlt, wenn man dieser Verwaltung auf Leben und Tod ausgeliefert ist. Denselben Typen die die ganzen Taten begangen haben - (unten - Beamte) - er kann auf jeden Fall nachvollziehen wie es dem Hungeropfer in Speyer ging, wie der auch dalag, langsam verhungerte und auf Hilfe hoffte.
2.Nachzahlung - laut ARGE und Gericht sind KEINE Kontoauszüge für Jan-März 09 vorhanden - diese wurden am 13.05.2010 in die ARGE geschickt - Kopie an die anderen Behörden, bcc kam an - Fax ging nicht, Telefon war gesperrt. Gesendet: Donnerstag, 13. Mai 2010 19:24:13 An: AA Freiburg AA Freiburg (freiburg@arbeitsagentur.de); breisgau-hochschwarzwald@arge-sgb2.de; arge-breisgau-hochschwarzwald@arbeitsagentur.de; Landratsamt Briesgau-Hochschwarzwald Landratsamt Briesgau-Hochschwarzwald (info@breisgau-hochschwarzwald.de)
WIESO hat man nicht einmal angerufen und informiert? Ein Anruf hätte ausgereicht um den Brief/Mail nochmals zu schicken. Stattdessen scheint man unzählige Briefe geschrieben zu haben, obwohl man genau wusste dass Bruno nicht selbst lesen kann. Schikane oder Unfähigkeit oder schlichte Arbeitsbeschaffung/Langeweile in den Behörden? Auf jeden Fall Geldvernichtung pur - sind ja nur Steuergelder.
Offen ist weiterhin wieso die ARGE nicht selbst die Kontoauszüge eingeholt hat? Die von Bruno mehrfach angebotene Bankvollmacht wurde mit 'Sie können keiner Behörde eine Bankvollmacht ausstellen' abgetan. Oder wieso die ARGE ein Überbrückungsdarlehen verweigerte, ja nicht einmal über diese Möglichkeit informierte , damit Bruno diese Auszüge hätte bezahlen können. Damit hat die ARGE selbst verhindert, dass Bruno ihre Vorgaben erfüllt. Für uns ein Verbrechen, für die Bürokratie sicher das übliche 'Missverständnis' "Nach §60/66 des Sozialgesetzbuches (SGB I) hat jeder, der Sozialleistungen beantragt oder erhält, alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistungen erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen." SGB § 65 Grenzen der Mitwirkung (1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit 1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder 2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder 3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann. Hier erfüllt Bruno Schillinger sowohl Punkt 2. (durch seine Hauterkrankung muss er das Tageslicht vermeiden) wie auch Punkt 3. weil die verlangten Kontoauszüge Jan-März 09 pro Monat 3,- gekostet hätten. Geld das er einfach nicht hatte. Die Antwort wieso es keine Fortzahlung, nicht einmal ein Darlehen gab wurde so beantwortet dass es 3 ER vom Sozialgericht geben soll, die das Vorgehen der ARGE bestätigen. Das bedeutet also dass die ARGE einem Menschen jede Lebensgrundlage nehmen darf, an ihn Forderungen stellen darf, die er mangels Geld nicht erfüllen kann, von Essen ganz zu schweigen und das ist dann alles rechtens. Das bereits das Vorgehen der ARGE Unrecht war, interessierte nicht mehr, denn das Gericht hatte das ja legalisiert. Ob die Richter wussten dass die Kontoauszüge Jan-März Geld gekostet haben oder ob nur von Kontoauszügen gesprochen wurde? Gnadenlos und unmenschlich!
3.Kein ARGE Wechsel möglich - nur bei Umzug oder anderer Leistung oder Tod. Wie lange bleibt Bruno noch diesen Leuten ausgeliefert die von Stellensabotagen über Verweigerung der Beratung, Essen, medizinischer Versorgung? Angeblich kontroverse Anträge einerseits ARGE Wechsel und dann Verlangen nach Beratung. Eines von beiden muss geschehen. Wäre eine Beratung erfolgt, wäre z.B. die Nachzahlung schon lange gelaufen.
4.Hauterkrankung - Lichtschutz - die übliche Frage: muss es daylong 50+ sein, ist mit 22,- auch teuer? Dieselbe Antwort wie seit 1995 und früher - wir haben damals alles mögliche getestet, das war das einzige was ging. Bruno hat noch das aktuelle xxxxxxx gezeigt, von dem er Augenentzündungen bekommt und dessen Lichtschutz er sehr anzweifelt. Es gab den Hinweis, dass es daylong im Internet auch günstiger gibt. Schön doch wie hoch sind die Versandkosten und wie kann man es ohne Geld vorab bezahlen?
5.Klage wegen Verbrechen gegen Menschenrechte und Grundgesetz - darüber kann nicht entschieden werden, das wird in den anderen Verfahren behandelt. Lt. unserer Information muss man ausdrücklich diese Klage einreichen und sich darin auch auf die Menschenrechte berufen.
6.kein Ausweis, keine Arbeit - keine Arbeit, kein Ausweis - das war der Hauptmann von Köpenick, heute: keine Fahrgeld, keine Arztbesuche - keine Arztbesuche, keine Bescheinigung - keine Bescheinigung, kein Fahrgeld - zu wenig Arztbesuche, keine systematische Behandlung und damit auch keine chronische Erkrankung. Ohne chronische Behandlung, kein dauernder Mehrbedarf, also auch keine Hilfe. Fahrtkosten zum Arzt sind in Hartz4 enthalten - mancher muss nur einmal in einem halben Jahr hin, usw. lt. Richterin. Wer bezahlt eigentlich die verlangten ärztlichen Bescheinigungen? Wer streckt dieses Geld vor? Gleiche Situation wie 2009 als die ARGE Kontoauszüge verlangte und gleichzeitig die Möglichkeit verweigerte diese Unterlagen zu bezahlen, in die ARGE zu bringen und vor allem etwas zu essen zu kaufen. Hinweis der ARGE: Fahrten zum Arzt (ambulante Behandlung) können auch mit dem Krankenwagen durchgeführt werden und es muss geprüft werden ob die Krankenkasse nicht bezahlen muss - also dort Antrag stellen, Ablehnung, Widerspruch, Klage und erst dann an die ARGE. Die lassen einem einfach verrecken. Die Krankenkasse gab dann den Hinweis auf ihr Merkblatt und SGB5 §60 (unten). Natürlich kann man den Rettungswagen für den Transport rufen, doch der nimmt einem nur mit wenn er Bedarf sieht. Eine gute Nachricht brachte der ARGE Mitarbeiter auch mit. Man kann sich bei der Krankenkasse befreien lassen. Dass man vorher zuerst 83,- oder 42,- EURO bezahlen muss, wurde natürlich verschwiegen. Auch das man Haushaltshilfe, usw. mit Zivis bekommen kann (über die Krankenkasse) wurde empfohlen. Kosten für Erholung/Behandlung - die Krankenkasse muss bezahlen - dass die ARGE diese Schäden verursacht hat, interessiert nicht. Wir stellen ausdrücklich fest, dass OHNE die Stellensabotagen der ARGE Breisgau-Hochschwarzwald, der Duldung durch Bundesagentur für Arbeit, Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Regierungspräsidium, Ministerien, Politik, dies alles nicht geschehen wäre und der Allgemeinheit diese Kosten in Millionenhöhe erspart geblieben wäre. Der Nierenschaden verursacht durch die Hilfeverweigerung der ARGE Breisgau-Hochschwarzwald trägt dazu einen großen Anteil bei. Dieses Thema spielte aber keine Rolle, weil es in der Verhandlung NUR um die Zukunft ging. Auf deutsch gesagt, die Täter dürfen weiter über Bruno bestimmen, weil nur über die Folgen ihrer Taten verhandelt wurde, die Bruno zu tragen hat und NIEMAND ein Interesse hat die Ausgangslage anzugehen. Wie Bruno ohne Fahrgeld zu den Ärzten kommen kann um die Bescheinigungen einzusammeln oder wer die Kosten für die Bescheinigungen trägt, blieb unbeantwortet. Wie Juli 2009, als die ARGE Geschäftsführerin sogar die Informationen zu einem möglichen Überbrückungsdarlehen verweigerte und es Bruno damit unmöglich machte die verlangten Unterlagen zu besorgen. 7.Betreuung wurde erneut angeregt - Das wir bereits Hilfe gesucht haben und lt. Amtsgericht es nur dann eine Betreuung gibt, wenn man seinen Willen nicht mehr äußern kann - fiel unter den Tisch, wie auch der Brief dass es in sozialrechtlichen Belangen grundsätzlich keinen Beratungsschein gibt. Bruno hat natürlich Interesse an einer Unterstützung beim schreiben der Briefe, deshalb wurde auch von uns Hilfe gesucht. Wobei es nur um den Schreibkram geht und NICHTS anderes. Bruno hat AUSDRÜCKLICH festgestellt, dass niemand etwas ohne sein Einverständnis machen darf. Wir gehen davon aus, dass der aktuelle Hilfeantrag in der Verwaltung mutiert und zu einer Entmündigung führen dürfte. Glücklicherweise hat eine Begleitung zum Gericht einen Kontakt aufgetan und dieser will den Anwalt für Sozialrecht nochmals ansprechen. Damit wäre auch diese Art der Betreuung überflüssig. Als positives Beispiel wurde vom Gericht ein anderes ARGE Opfer gebracht, der einnetter Kerl sei doch immer wenn es um die ARGE geht drehen soll. Der hat nun eine Betreuung nur für die ARGE bekommen. Da stellen sich schon einige Fragen: Wer hat das beantragt, vermutlich wieder ARGE? Was kostet dies alles? Was hat die ARGE diesem Menschen angetan? Wie viele andere Menschen werden in diese Betreuung gedrängt? Sind die ARGEn tatsächlich Unterdrückungsanstalten oder schlicht Bürokratie in Reinkultur?
8.Interessant war dass die Leseprobleme durch die Augenschäden nach den Misshandlungen der ARGE keine Rolle spielten. Die Nachbarn, usw. könnten doch aushelfen. Das die ARGE damit gegen die Informationspflicht verstieß interessierte auch nicht. Die ARGE Geschäftsführerin selbst hatte am 31. Mai noch versucht, die Begleitung von Bruno als 'Vorleser' zu verpflichten. Dabei gab es immer wieder Gesprächsangebote die von der ARGE ignoriert wurden. Damit wurde und wird Bruno vorsätzlich geschadet.
9.Briefe der ARGE wurden angeblich eingeworfen - wer war das? Wurde bereits früher nachgefragt - Verstoß gegen das erteilte Haus- Geländeverbot. Vor allem wusste man genau von den Augenproblemen. Wir hatten immer wieder Informationen per Fax oder E-Mail verlangt. Dann hätten wir diese per Fernzugriff wenigstens vorlesen können. Doch das wurde völlig ignoriert.
10.Beantragte Prozesskostenhilfe - wir hatten einfach mal beantragt weil wir nicht wussten wie es üblich ist. Diese Anträge sollen überflüssig sein weil keine Kosten entstanden sind.
11.Frage nach aktueller Arbeitsfähigkeit - musste Bruno natürlich verneinen - Fangfrage? Dass es kein Interesse an Arbeitsvermittlung gibt, zeigen die jahrelangen Stellensabotagen der ARGE. Auf jeden Fall wird die medizinische Behandlung weiter verweigert.
12.Müllgebühren - hier hatte Bruno ja den Gruppenführer der Lüge überführt, dass die Müllgebühren auch in Raten bezahlt werden können (Satzung: Ratenzahlung ab 250,- /Jahr, max. 4 Raten, nach Einzelfallprüfung). Nun soll dieser Gruppenführer geregelt haben dass Bruno tatsächlich monatlich bezahlen darf. Ob das auch für andere Hartz 4 Bezieher gilt - oder wenigstens für die über 4.000 in dieser ARGE? Wo bleibt die Wirtschaftlichkeit? Gebühr 35 /Jahr nun monatlich. Jeden Monat muss geprüft werden ob das Geld eingegangen ist. Alleine schon die Zeit für den Anruf des Gruppenführers und anderer Personen dürfte sehr viel gekostet haben. Lt. Richterin kann man die Müllgebühren tatsächlich monatlich bezahlen. Nach Rückfragen stellte sich heraus dass sie in Freiburg wohnt und nicht im Landkreis. Und wieder ein Missverständnis, es ist schon interessant wie die Menschen von sich auf andere schließen. Hätte Bruno nicht nachgefragt, dann wären diese falschen Voraussetzungen einfach übernommen wurden. Unser Eindruck: mit der Sonderregelung der monatlichen Zahlung für Bruno wurde der xxxxx des Gruppenführers gerettet und die Lüge zu einem Missverständnis gemacht.
13.Falschauskunft/Lüge/Fehler/Willkür heißt hier Missverständnis (Behördendeutsch, wie die Nichtbezahlung von Sozialbeiträgen für die Mitarbeiter eines Kreisverbandes durch einen Politiker auch nur ein Verbotsirrtum ist).
14.Bewerbungswebseite - Wird nicht übernommen, man kann sich ja auch die Webseiten der BA eintragen. Bruno ist dort schon lange eingetragen, keine Resonanz (Anfangs dubiose Anbieter). Welche Unternehmen suchen tatsächlich auf den aktuellen Seiten der BA?
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Danksagung an die heutigen Helfer!!!!!!!!!!!!!!!!
http://de.wikipedia.org/wiki/Beamte In der Zeit des Nationalsozialismus wirkte die Staatstreue der meisten Beamten regimeerhaltend, da auch verbrecherische Maßnahmen, wenn sie nur formaljuristisch korrekt waren, von einer Vielzahl sogenannter Schreibtischtäter mit getragen oder zumindest geduldet wurden. Prof. Robert D' Harcourt, der diese Vorgänge im Auftrag der Alliierten untersuchte, stellte dazu fest: Das deutsche Beamtentum arbeitet mit beneidenswerter Effizienz, allerdings im Unrecht genauso wie im Recht. Es hat nichts anderes gelernt, als sich einfach einem Räderwerk gleich zu drehen.
Woran erinnert uns das nur in der heutigen Zeit? Formalien über Menschen, Menschenverachtung, usw. woher kennen wir das nur?
------------------------------------------------------------ Sozialgesetzbuch Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung In der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1791)
§ 60 Fahrkosten (1) Die Krankenkasse übernimmt nach den Absätzen 2 und 3 die Kosten für Fahrten einschließlich der Transporte nach § 133 (Fahrkosten), wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung unter Abzug des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages nur nach vorheriger Genehmigung in besonderen Ausnahmefällen, die der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 festgelegt hat. (2) Die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten in Höhe des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages je Fahrt übersteigenden Betrages 1.bei Leistungen, die stationär erbracht werden; dies gilt bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus nur, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist, oder bei einer mit Einwilligung der Krankenkasse erfolgten Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus, 2.bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist, 3.bei anderen Fahrten von Versicherten, die während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist (Krankentransport), 4.bei Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten Krankenbehandlung sowie zu einer Behandlung nach § 115a oder § 115b, wenn dadurch eine an sich gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung (§ 39) vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist, wie bei einer stationären Krankenhausbehandlung. Soweit Fahrten nach Satz 1 von Rettungsdiensten durchgeführt werden, zieht die Krankenkasse die Zuzahlung in Höhe des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages je Fahrt von dem Versicherten ein. (3) Als Fahrkosten werden anerkannt 1.bei Leistungen, die stationär erbracht werden; mit Ausnahme von Notfällen und einer mit Einwilligung der Krankenkassen erfolgten Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus gilt dies bei Abrechnung einer Fallpauschale nicht für eine Verlegung in ein nachsorgendes Krankenhaus, 2.bei Benutzung eines Taxis oder Mietwagens, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzt werden kann, der nach § 133 berechnungsfähige Betrag, 3.bei Benutzung eines Krankenkraftwagens oder Rettungsfahrzeugs, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel, ein Taxi oder ein Mietwagen nicht benutzt werden kann, der nach § 133 berechnungsfähige Betrag, 4.bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs für jeden gefahrenen Kilometer den jeweils auf Grund des Bundesreisekostengesetzes festgesetzten Höchstbetrag für Wegstreckenentschädigung, höchstens jedoch die Kosten, die bei Inanspruchnahme des nach Nummer 1 bis 3 erforderlichen Transportmittels entstanden wären. (4) Die Kosten des Rücktransports in das Inland werden nicht übernommen. § 18 bleibt unberührt. (5) Im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden Fahr- und andere Reisekosten nach § 53 Abs. 1 bis 3 des Neunten Buches übernommen.
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Das scheint das Stoßgebet echter Bürokraten zu sein, wie man an der verweigerten Information zu den angeblich nicht angekommenen Unterlagen sieht:: Gott erhalte meine Ausreden und die Arbeitskraft meiner Mitarbeiter.
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