| ARGE Breisgau-Hochschwarzwald : Schill, Christoph - Position : ??? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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3 Jahre arbeitslos und Aufklärungsverweigerung - dank der ARGE - sind nun genug !!! 13.06.2008 Arbeitsagentur Breisgau-Hochschwarzwald z.Hd. Frau Waller - Herr Schill Lehener Str. 77 79106 Freiburg per Fax : 0761 - 2710-669Seiten : 3 Schreiben von H. Schill - 06.08.09 - Poststempel BA 09.06.08 61702BG0000801 Sehr geehrte Frau Waller, sehr geehrter Herr Schill, vielen Dank für Ihr Schreiben. Da nicht erkennbar ist, welche Rolle H. Schill (Unterschrift im Auftrag - aber wessen Auftrag ?) in diesem Drama gibt und welche Kompetenz er hat, wird Fr. Waller in die Antwort involviert. Da die ARGE offensichtlich nur Zeit schinden möchte, einer Problemlösung ausweicht und Täter schützt, antworte ich nur kurz und so höflich es geht. Das Schreiben (Anlage) ist reiner Blödsinn und entspricht damit voll der bisher erlebten Arbeitsweise der ARGE. Es beginnt bereits bei den Fahrtkosten zum Termin am 08.01.08. Mir wurden die Fahrtkosten VOR dem Termin schriftlich zugesagt - im Termin hat H. Jackl referiert, dass Fahrtkosten zur ARGE im Regelsatz enthalten seien. Es war niemals davon die Rede, die Fahrtkosten erst beim nächsten Besuch auszubezahlen. Wieder einmal der Hinweis, dass die ARGE den Bundestag belogen hat und bis heute nicht aufgeklärt wurde. Ich gehe davon aus, dass H. Schill die Unterlagen zum Termin am 08.01.08 nicht einmal gelesen hat oder diese frisiert wurden. Frage : Wieso werden die Fahrtkosten von 5,60 nun doch überwiesen und wieso war dies bisher nicht möglich und wo sind die anderen Fahrtkosten ? Diese Fahrtkosten wurden im November 07 beantragt, zusammen mit der Schadensersatzforderung und bis heute erfolgte keine Reaktion. Ich nehme an, dass dieser Antrag, den gleichen Weg wie die verschwundene Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den ARGE Geschäftsführer vom 08.02.07 gegangen ist. Und ich fordere Sie wieder einmal auf, hier eine externe und öffentliche Untersuchung einzuleiten. Was bedeutet dieser Absatz "Durch die Arbeitsgemeinschaft Breisgau-Hochschwarzwald, können keine Kosten für eine Rechtsberatung erstattet werden." ? Laut Amtsgericht Freiburg vom 19.05.06 (Eingang 29.05.06) muss die ARGE die Beratungspflicht übernehmen "Sie werden darauf hingewiesen, dass in sozialrechtlichen Angelegenheiten grundsätzlich keine Beratungshilfe gewährt wird. Da die Beratungspflicht der Fachbehörde vorgeht und zuerst in Anspruch zu nehmen ist." Offensichtlich hält man die ARGE für eine Fachbehörde. Daher erwarte ich weiterhin von der ARGE Aufklärung, wie legal/illegal die Aktionen der einzelnen Mitarbeiter bisher waren und wie der Schaden reguliert wird. Beginnend mit der ersten Stellensabotage, unterdrückte Nachforschungen, "verlorene" Dienstaufsichtsbeschwerde, Datenweitergabe an Dritte, Mietkürzung ohne Wirtschaftlichkeitsberechnung, usw. bis hin zur Körperverletzung durch provozierte Sanktionen und Nahrungsmangel. Diese Vorgänge betreffen sicher das SGB-II, denn darin ist der Punkt der Wirtschaftlichkeit auch verankert. Wieso H. Schill dann an die Leistungsabteilung oder Arbeitsvermittlung verweist, bleibt ein Rätsel, bzw. entspricht dem alten Beamtenspiel "weiterleiten, einfach weiterleiten ". Wer sind diese Abteilungen ? Kann ein ARGE Mitarbeiter nicht einmal einen Brief weiterleiten oder sind ARGE Mitarbeiter alle kleine ICH-AG's, die vor sich hin wursteln ? Müssen nun Bedürftige sich den einzig passenden Ansprechpartner suchen und beten, dass er weder krank, in Urlaub, auf Fortbildung, usw. ist ? Ich erwarte weiterhin Antworten auf meine Fragen, besonders auch zur Haftung der ARGE Mitarbeiter. Dieser Punkt wurde bisher auch unterdrückt und da z.B. Frau Waller persönliches Versagen bei der Stellensabotage im Feb. 07 einfach nachzuweisen ist, stellt sich die Frage nach Haftung und Regress. Woran auch die ARGE ein Interesse haben müsste. Wäre Frau Waller Ihren Aufgaben nachgekommen, dann wäre das Vorstellungsgespräch nicht so grandios gescheitert. Wobei die Vorlage meines Schreibens an den Geschäftsführer sie nicht entlastet. Denn eine sofortige Reaktion wäre notwendig gewesen und nicht der übliche Weiterleitungszirkus. Daher ist Frau Waller für das seit März 07 gezahlte ALG-II persönlich verantwortlich. Ebenso kann man dem ARAGE Geschäftsführer das ALG-II seit Aug. 05 anrechnen. Denn seine aktive Verhinderung einer Aufklärung hat einen Schaden von über 23.000,- verursacht. H. Schill weise ich darauf hin, dass er durch die Bearbeitung der Vorgänge um und nach dem 08.01.08 auch Kenntnis von den provozierten Sanktionen und den Essensmangel hat. Sollte er nichts unternehmen, sich selbst auch aktiv an der Körperverletzung beteiligt und schuldig macht - wie jeder untätige Mitwisser. Da die ARGE/AA/BA/Landkreis/Regierungspräsidium/BMAS/usw. kein Interesse an einer Aufklärung und Schadensbegrenzung haben, werde ich nun weitere öffentliche Schritte starten. Für ein kompetentes Gespräch stehe ich trotzdem weiterhin zur Verfügung. Wobei ich mich natürlich frage, wer hier noch in Frage kommen kann. Denn sogar H. Leibe hat die verschwundene Dienstaufsichtsbeschwerde, usw. ignoriert und kommt damit als "höchste" Instanz vor Ort auch nicht mehr in Frage. Mit freundlichen Grüßen Bruno Schillinger | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||