| Tag 92 - 07.12.09 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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07.12.09 Anruf der Krankenkasse: - es werden nur Kosten für lebensrettende Leistungen (Notarzt, usw.) übernommen; aber keine weiteren Behandlungen nach der Lebensrettung (hier Halskrause, EKGs, Diabetesmedikamente, usw. Man wird nur am Leben gehalten bis zum nächsten Notfall. Kommt das Krankenhaus zum Schluss dass eine ambulante Behandlung ausreichen würde, gibt es auch keine Behandlung. NUR im Krankenhaus. - Leistungen werden erst wieder nach Beitragseingang wieder übernommen - rückwirkend gibt es keine Leistungsübernahme - Image der Krankenkasse - spielt hier keine Rolle, die halten sich an die Gesetze. Sonst würden todsicher dieselben Bürokraten gegen sie vorgehen die diese Notlage verursacht haben. Der Notfalleinsatz vom 26.10.09 in der BA/ARGE könnte vielleicht übernommen werden. Kann der Mitarbeiter nicht sagen 'nicht zuständig'. Ob sich die Krankenkasse das Geld vom Verursacher des Notfalls der Bundesagentur für Arbeit / ARGE Breisgau-Hochschwarzwald zurückholt geht die Beitragszahler nichts an. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anm. der Arzt hat hier gar nichts zu entscheiden. Dieser Hinweis weil sehr viele gesagt haben, dass der Arzt entscheiden kann dass die Diabetesmedikamente lebensnotwendig sind. Diabetesmedikamente sind nicht lebensnotwendig - erst nach dem Zusammenbruch gibt es Wiederbelebung (vielleicht). -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Auch andere Diabetiker müssen leiden und Helfer zu Geldstrafen verurteilt http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14559 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||