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Tag 19 - 25/09/09 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Wieso keine Lebensmittelgutscheine? Es gibt im SGB2 die Möglichkeit, dass neben einem Darlehen zur Überbrückung bis Bewilligung auch Lebensmittelgutscheine ausgegeben werden können. Die Ausgabe dieser Lebensmittelgutscheine liegt aber im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters. Der Sachbearbeiter wird damit zum "Herrn über Leben und Tod", unter Umgehung der Justiz. Sicher kann man gegen Kürzungen klagen, die Frage "Wie kann man bis zu einer Entscheidung überleben" interessiert niemanden, außer dem Opfer. Denkt bei eurem nächsten ARGE Termin daran - euer Gegenüber darf euch unter die Erde bringen. Ohne Justiz, ohne legales Todesurteil und trotzdem ganz legal. Anmerkung: Bruno wurden weder am 02/07/09 (ARGE Geschäftsführerin Manser, BA Direktion Honisch), noch am 07/09/09 (AA Geschäftsführer Operativ Goudrial und Eberhard (Zeuge), ARGE Gruppenführer Huber) irgendwelche Hilfen oder gar Lebensmittelgutscheine angeboten. Wieso? Alle Beteiligten wussten, dass Bruno nur noch mit Nahrungsleihgaben überlebt und keine Medikamente hat. Zielsetzung "Erledigung durch Tod des Opfers?" Nachtrag zum Hausbesuch des Landratsamtes vom 05/05/09 Wie wir gerade indirekt gehört haben, soll die Weigerung von Bruno die Mitarbeiterin des Landratsamtes in seine Wohnung zu lassen, zu der Hilfeverweigerung dieser Behörde geführt haben. Das bedeutet für uns, dass die Unfähigkeit einer Behördenmitarbeiterin zu der Hilfeverweigerung von Bruno genutzt wird und deren Versagen geduldet und vertuscht wird. Wie würdet ihr euch verhalten, wenn es unangemeldet klingelt, sich eine Person als Mitarbeiterin des Landratsamtes vorstellt und "Hilfe und Betreuung" anbietet. Über Betreuung/Entmündigung muss man hier nicht noch einmal diskutieren. Doch diese Person hat weder über die Folgen aufgeklärt, wenn sie nicht in die Wohnung darf - sie besaß nicht einmal eine Visitenkarte des Landratsamtes - und ist wutentbrannt abgezischt, als Bruno der Entmündigung nicht zugestimmt hat "Das entscheidet der Richter". Zusatzfragen: Wieso wurde nur 1 Person zum unangemeldeten Hausbesuch geschickt? Wieso sollte eine Frau das Schlafzimmer von Bruno (1 Zimmer Wohnung) durchsuchen? Hätte Bruno sie eingelassen, wären doch jeder Mutmaßung und Verleumdung Tür und Tor geöffnet worden. Denn es hätte das Problem "Aussage steht gegen Aussage" gegeben und wem glaubt man mehr? Der Beamtin und kleinem, schwachen Frau, oder dem Schrank Bruno? Sollte hier vielleicht sogar ein falsche Anschuldigung erzeugt werden? Das Landratsamt schweigt und verweigert weiterhin jede Hilfe. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Leseempfehlung "Der Prekarier" Die Gedenkausgabe zu den bisherigen Opfern von Hartz IV und SGB II (Hungeropfer in Speyer, usw.) Webseite | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Zur Ergänzung die Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit vom 03/08/09 Essenz: - "Das Bundesministerium für Gesundheit kann Einzelfälle nicht prüfen" - Die Frage wie jemand ohne Geld die private Krankenversicherung bezahlen soll wurde völlig ignoriert. Hätte auch Denken erfordert - doch wieso wurde in diesem Notfall nicht geholfen, sondern nur "abgelegt"? Fest steht, dass das Gesundheitsministerium damit Kenntnis von einem Notstand und nicht geholfen hat. Dabei muss JEDER Mensch in Notfall Hilfe leisten. Wieso können die keine Einzelfälle prüfen? Die Gesetze wirken sich doch auf jeden Einzelnen aus? Oder wollen die einfach nichts für die Menschen tun? AW: Kontakt-Email Von:info@bmg.bund.de Gesendet:Montag, 3. August 2009 17:12:41An: bruno.schillinger@hotmail.comSehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.07.2009. Endet der Bezug von Arbeitslosengeld II und die daraus resultierende Versicherungspflicht in der GKV und greift kein anderer Tatbestand der Versicherungspflicht ein, wie z.B. die Aufnahme einer mehr als geringfügig entlohnten Beschäftigung als Arbeitnehmer, kann die Mitgliedschaft in der GKV als freiwilliges Mitglied fortgesetzt werden, wenn die hierfür erforderlichen Vorversicherungszeiten vorliegen. Die Vorversicherungszeit beträgt ununterbrochen 12 Monate unmittelbar vor dem Ende der Versicherungspflicht oder insgesamt 24 Monate in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht. Der Beitritt als freiwilliges Mitglied ist der gesetzlichen Krankenkasse gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 SGB V innerhalb von drei Monaten nach Ende der Versicherungspflicht anzuzeigen. Die Mitgliedschaft als freiwilliges Mitglied beginnt mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht. Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse zahlen den Mindestbeitrag, wenn sie über keine höheren laufenden Einnahmen zum Lebensunterhalt verfügen. Der Ermittlung des Mindestbeitrags wird als Bemessungsgrundlage für den Kalendertag mindestens der 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV zu Grunde gelegt. Ausgehend von dieser Bemessungsgrundlage (2009: 840,- Euro) werden die Beiträge zur GKV berechnet. Bei Anwendung des ermäßigten Beitragssatzes ergibt sich daraus ab dem 1. Juli 2009 ein monatlicher Mindestbeitrag von rd. 120 Euro. Soweit Personen nicht finanziell hilfebedürftig im Sinne der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind, ist es zumutbar, dass sie eigenständig für ihre Absicherung im Krankheitsfall sorgen und die hierfür erforderlichen Beiträge auch selbst zahlen. Die damit verbundene zusätzliche Belastung entspricht dem Wesen der Grundsicherung für Arbeitssuchende als bedarfsabhängige Fürsorgeleistung. In Fällen jedoch, in denen allein die Höhe des Beitrags für eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung zur Hilfebedürftigkeit führen würde, übernimmt der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende gemäß § 26 Abs. 2 und 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf Antrag die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung in dem Umfang, der notwendig ist, um die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Das Bundesministerium für Gesundheit kann Einzelfälle nicht prüfen oder entscheiden und auch keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen. Wenn Sie mit einer Entscheidung der gesetzlichen Krankenkasse nicht einverstanden sind, können Sie eine aufsichtsrechtliche Prüfung durch die für diese Krankenkasse zuständige Aufsichtsbehörde beantragen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Ihnen auf Nachfrage Name und Anschrift der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde zu nennen. Des Weiteren kann durch Einlegung von Widerspruch gegen eine Entscheidung der gesetzlichen Krankenkasse und bei Nichtabhilfe des Widerspruchs durch fristgerechte Klage vor den Sozialgerichten die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der gesetzlichen Krankenkasse überprüft werden. Für Fragen zum Bezug von Arbeitslosengeld II ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig (Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin). Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Anneliese Heyder Kommunikationscenter Bundesministerium für Gesundheit info@bmg.bund.de Bürgertelefone (Festpreis 14 Cent/Min. - abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich): - Bürgertelefon zum Versicherungsschutz: 0180 5 99 66 01 - Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung: 0180 5 99 66 02 - Bürgertelefon zur Pflegeversicherung: 0180 5 99 66 03 - Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention: 0180 5 99 66 09 Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte: - Schreibtelefon 0180 5 99 66 07 - Fax 0180 5 99 66 08 - E-Mail info.deaf@bmg.bund.de info.gehoerlos@bmg.bund.de - SMS 0163 7 67 34 25 (Vanity: 0163 SMS DIAL) - Gebärdentelefon / ISDN-Bildtelefon 0180 5 99 66 06 - Gebärdentelefon / Video over IP Zieladresse für Ihr Endgerät: gebaerdentelefon.bmg@sip.bmg.buergerservice-bund.de Newsletter Der BMG-Newsletter enthält Neuigkeiten und Informationen rund um die Themen Gesundheit, Pflege und gesundheitliche Prävention und wird Ihnen alle 14 Tage per E-Mail zugesandt. Sie finden das Anmeldeformular unter www.bmg-newsletter.de Publikationsverzeichnis Das aktuelle Publikationsverzeichnis des BMG können Sie unter Angabe der Bestellnummer G701 per E-Mail anfordern: info@bmg.bund.de Internetportale Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie unter: www.bmg.bund.de Aktuelle Informationen zur Kampagne "Bewegung und Gesundheit" finden Sie unter: www.die-praevention.de -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: kontakt-bmg@noreply.bund.de [mailto:kontakt-bmg@noreply.bund.de] Gesendet: Freitag, 24. Juli 2009 14:48 An: info@bmg.bund.de Betreff: Kontakt-Email Folgende Nachricht wurde aufgegeben: -------------------------------------------------------------------------------------------- Vorname und Name: Bruno Schillinger & Helfer Strasse: Bachstr. 1 PLZ: 79232 Ort: March Email: bruno.schillinger@hotmail.com -------------------------------------------------------------------------------------------- Nachricht: Krankenversicherungspflicht Sehr geehrte Frau Ministerin Schmitt, sehr geehrte Damen und Herren, wir versuchen detaillierte Informationen zur Krankenversicherungspflicht zu finden und bitte Sie dafür um Unterstützung. Im Internet und bei den Krankenversicherungen wird von der Pflicht gesprochen, leider nur allgemein. Daher bitten wir Sie um Informationen, wer sich versichern muss - welche Ausnahmen gelten - doch auch ob Behörden helfen müssen oder auch die Versicherung verweigern/beenden dürfen. Als Beispiel führen wir Bruno Schillinger an, der seit 1. April kein ALG2 mehr erhält und damit nicht mehr krankenversichert ist. Für einen Diabetiker ein Todesurteil und das durch eine deutsche Behörde. Der ARGE Breisgau-Hochschwarzwald, wie dem Landratsamt und der Bundesagentur für Arbeit (H. Weise) ist der Notstand bekannt - auch das seit dem 3. Juli 09 die Medikamente zu Ende gegangen sind. Die Arge hat Bruno darauf hingewiesen, dass er keine Krankenversicherung mehr hat und die private Weiterversicherung empfohlen. Doch wovon sich Bruno versichern soll, wurde nicht erläutert. Kein ALG2 = keine Krankenversicherung und kein ALG2 = kein Geld für eine private Versicherung. Unter www.kassensturz-jetzt.de finden Sie weitere Details. Frau Schmitt, wir bitten Sie um sofortiges Eingreifen, damit Bruno Schillinger wieder eine ärztliche Versorgung erhält und Mit freundlichen Grüßen Helferkreis Bruno Schillinger | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Über 4 Jahre Monate arbeitslos und Aufklärungsverweigerung, über 30.000 ALG2 Verschwendung - durch die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald - es reicht!!! Bruno Schillinger - Bachstr. 1 - 79232 March 25.09.2009 Bundesagentur für Arbeit Agentur FreiburgLandratsamt Breisgau-Hochschw. Direktor Hr. Weise Fr. Höltzen-SchohFr. Störr-Ritter PERSÖNLICH - EILIGPERSÖNLICH - EILIGPERSÖNLICH -EILIG per Fax : 0911-179-21230761-2710-4990761/2187-78001Seiten : 4 Nochmaliger Hilfeaufruf Information zum Gnadengesuch gegen Todesurteil vom 03/09/09. Zur Information - Hilfekampagne Sehr geehrte Fr. Höltzen-Schoh (Direktorin der Agentur sehr geehrte Fr. Störr-Ritter (Landrätin Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, CDU), sehr geehrter Herr Weise (Vorstand der Bundesagentur leider hat sich bei Bruno noch niemand gemeldet - kein Anruf, kein Fax, nicht einmal eine erneute unangemeldete Hausdurchsuchung. Wir fordern Sie, Frau Höltzen-Schoh, Frau Störr-Ritter und Herr Weise nochmals auf - Helfen Sie Bruno, versorgen Sie ihn mit Lebensmitteln und sorgen für seine Diabetesmedikamente. Wir haben erfahren, dass neben einem Überbrückungsdarlehen, der möglichen Sozialhilfe, auch Lebensmittelgutscheine möglich gewesen wären. Wieso haben die 3 Teilnehmer des Termins am 03/09/09 dies alles verschwiegen. Sicher, Lebensmittelgutscheine sind Ermessensentscheidungen. Doch wieso bekommt ein Arge Opfer nicht einmal diese Gutscheine, wenn nicht nur der Nahrungsmangel sondern auch der Medikamentenmangel bekannt ist und bereits einmal zu einer lebensgefährlichen Situation geführt hat? Dürfen Ihre Mitarbeiter über Leben und Tod entscheiden? Anm. Die Todesstrafe ist in Deutschland schon lange verboten. Wieso verurteilen dann Behörden, unter Umgehung der Justiz, Menschen zu Tode? Das die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald Urteile des Bundessozialgerichtes ignorierte, umging und den Bundestag belogen hat, hatte Bruno bereits bewiesen. Das in den Argen offenbar eigene Gesetze herrschen, inkl. Todesstrafen, sollte jeden Menschen und Demokraten interessieren. Haben Sie tatsächlich so viel Angst vor der Aufdeckung der Machenschaften in der Arge? Muss Bruno deshalb über die Klinge springen? Wieso werden die ganzen Altlasten so konsequent ignoriert? Ist Bruno etwa kein Einzelfall? Wurde auch bei anderen Opfern so sabotiert und schikaniert? Damit nicht wieder die übliche Ausrede kommt, "Wir wussten nichts davon", fordern wir Sie nochmals auf, sich sofort einzuschalten und die Versorgung von Bruno und damit sein Überleben sicherzustellen. Wir werden uns erlauben zu dem Todesurteil, Sie sagen sicher Ermessensentscheidung oder Einzelfall, ein entsprechendes Gnadengesuch zu stellen. Ebenso stellen wir unser neues Projekt vor (Anlage). Hier können Sie uns die Arbeit erleichtern indem Sie uns eine Liste aller Beteiligten an der Zerstörung von Brunos Leben zukommen lassen. Dies würde unsere Arbeit sehr erleichtern. Uns bleibt nur noch übrig, für Bruno ein zweites Mal internationale Hilfe zu suchen. Für uns ist es eine Schande in diesem angeblich so sozialen und demokratischen Deutschland bei Botschaften um das Leben eines Menschen betteln zu müssen. Beenden Sie endlich diese unwürdige und unmenschliche Situation und sorgen dafür, dass ein Mensch weiterleben kann und die Bürokratie wenigstens einmal menschlich arbeitet. Wir fordern die ehrbaren Politiker und Beamten auf aktiv einzugreifen. Die anderen Politiker und Beamten schweigen weiter. Wir wünschen ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen Die Helfer / Helferkreis Mit freundlichen Grüßen Bruno Schillinger Link zur Webseite 'Neues Projekt' Zum Schluss noch der obligatorische Hinweis auf das Postproblem. Nachdem hier bereits öfters Post verschwunden ist, dadurch sogar ein Polizeieinsatz ausgelöst wurde und auch Post zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft verschwunden ist, bitten wir um zusätzliche Zusendung per Fax und E-Mail. Bei Terminsachen auch um Anruf. Sollte ein Termin ungenutzt verstreichen bitten wir um Rückruf. Hier scheint z.B. die Arge behauptet zu haben, dass der Fortzahlungsantrag nicht rechtzeitig gestellt wurde. Durch die provozierten Gesundheitsschäden durch die Verweigerung der Diabetesmedikamente kann Bruno seine Brille nicht mehr verwenden. Lesegerät wurde beantragt, dürfte aber nie kommen. Deshalb bitte anrufen und dann Computerfax schicken (wegen Vergrößerungsmöglichkeit) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||