| Tag 109 - 24.12.09 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die ARGE Geschäftsführerin hat dem Politiker geantwortet - kein Wort von Nachzahlung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Fwd: Ihre Rückfrage in Sachen Schillingerþ Von: Lothar Schuchmann (lothar_schuchmann@gmx.de) Gesendet: Dienstag, 22. Dezember 2009 15:49:10 An: bruno.schillinger@hotmail.com Lieber Herr Schillinger, dies (u.a.) ist die Antwort von Frau Manser auf meine e-mail-Anfrage. Nötig ist offenbar der Nachweis einer (entsprechend formulierten und datierten) Kündigung Ihrer Vermieterin (wir hatten geschrieben, die Miete sei seit einigen Monaten gestundet...) und eine Zusammenstellung der nicht bezahlten Strom- und Telefonrechnungen - so etwa habe ich das Schreiben von Frau Manser verstanden, entsprechend müssten Sie zunächst mit Ihrer Vermieterin klug verhandeln. Freundliche Grüße. Lothar Schuchmann. -------- Original-Nachricht -------- Datum: Mon, 21 Dec 2009 16:29:14 +0100 Von: "Manser Dagmar" <Dagmar.Manser@arge-sgb2.de> An: lothar_schuchmann@gmx.de Betreff: Ihre Rückfrage in Sachen Schillinger Sehr geehrter Herr Schuchmann, die Anmeldung bei der Krankenkasse wurde durch unser EDV-Verfahren automatisch durchgeführt; als Übermittlungsdatum ist der 09.12.09 vermerkt. Ich habe noch mal nachgeschaut: es scheint alles richtig eingetragen zu sein, und die Meldung müsste inzwischen auch bei der Krankenkasse angekommen sein. Die Übernahme von Mietrückständen ist immer dann zu prüfen, wenn der Verlust der Wohnung droht. Das wäre dann der Fall, wenn eine Kündigung wegen Mietrückständen bzw. eine entsprechende Räumungsklage vorliegt. Sodann wäre zu klären, ob die dauerhafte Fortsetzung des Mietverhältnisses erreicht werden kann, und ob die Übernahme der Rückstände gerechtfertigt ist. Im Fall des Herrn Schillinger wurde erklärt, dass die ausstehende Miete gestundet sei, also offenbar noch keine Kündigung erfolgt ist. Die Übernahme von Mietrückständen wurde daher bislang nicht geprüft. Mit freundlichen Grüßen Dagmar Manser ARGE Breisgau-Hochschwarzwald Geschäftsführung Lehener Str. 77, 79106 Freiburg Zi. C 379, Tel. 0761 27101 04 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Wiederholung der Informationen vom 23.12.09 der Antrag auf ALG2 wurde im Februar ab April gestellt - im Juli der ab Oktober. Gruppenführer Huber hat Ende März Kopien der Kontoauszüge verlangt - dies ist ungesetzlich und er hat im September eingestanden dass Bruno noch NIE Auszüge vorlegen musste. Huber wurde informiert dass Bruno KEINEN Kontozugriff hat und das er auch nicht zur Bank gehen kann (die Hautkrankheit ist in der ARGE bekannt) Die ARGE hat die mehrfach angebotene Bankvollmacht ignoriert. Bruno wurde mit dieser Verweigerung erpresst. Er sollte die Namen seiner Helfer nennen oder gezwungen werden einen Helfer (durch eine Vollmachtausstellung) zu outen. Wieso wird Bruno eigentlich mangelnde Mitwirkung vorgeworfen? Von denselben Typen die JAHRELANG seine Arbeitsplätze sabotiert haben? Die ihm die Krankenversorgung und Nahrung verweigert haben? Die offen Grundgesetz und Sozialgesetzbuch mit Füßen treten! SGB § 65 Grenzen der Mitwirkung (1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit 1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder 2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder 3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann. Massiv unterstützt von Vorgesetzten (BA Direktion Freiburg, Landratsamt, BA Vorstand Nürnberg, LMAS und BMAS, usw.) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||