Zwangsarbeit/1€J live

Diese Seite ist im Aufbau - Im März 2008 wurde meinem Widerspruch in vollem Umfang statt gegeben. Für mich ein untauglicher Versuch die Nötigung zur Unterschirft unter denBlankovertrag aus der Welt zu schaffen.

Hier werde ich über meine Erlebnisse bei dieser "Arbeitsgelegenheit" berichten - viel Spaß beim lesen
Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt. Sollten Sie sich irgendwie beschrieben, getroffen oder erkannt fühlen, können Sie diese Seite verschwinden lassen, in dem Sie auf das X oben links klicken.

Bisherige Vorkommnisse zu dieser Zwangsarbeit :

- Eingliederungsvereinbarung : hier wurde ein Angebot gemacht, mich bei www.inova-ev.de vorzustellen. Beim Termin am 16.02.07 ging es noch darum dort abzuklären, was dort im Bereich Multimedia und IT möglich ist.

13.03.07
Termin bei www.inova-ev.de zur Vorstellung - Multimedia stellte sich als Inventurarbeit (Softwareerfassung) heraus mit 20 Std./Woche - zum Sinn dieser Arbeit konnte/wollte keine Auskunft gegeben werden. Meine Bewerbungsmappe wurde nicht einmal angesehen. Entweder schon sehr gut vorinformiert - oder es ging nur darum zu sehen, ob der Bewerber lesen und schreiben kann - oder Hauptsache irgend jemanden für diese Arbeit.
Arbeitsbeginn soll der 01.04.07 sein, bzw. der 02.04.07 (Montag)
Auf die Frage "Was passiert bei Ablehnung?" wurde mit "es kann Sanktionen geben" ausgewichen. Fahrtkosten sollen nur die für den Bus ersetzt werden, der notwendige Pkw ist mein Privatvergnügen - auch für den Einsatz an anderen Niederlassungsorten. Der Verein ist der Caritas angegliedert, wurde von Privatpersonen gegründet und hält ein Kontingent für 25 "1€J" bereit. Wieviel der Verein von der ARGE bekommt, wurde wie von der ARGE auch hier nicht beantwortet. 1€/h plus Fahrtkosten und dann war Schweigen.
Kleine Beispielrechnung : 500,- €/Person + 25 1€J = 12.500,- €/Monat - (200,- € * 25 1€J) = = 7.500,- € plus die Einnahmen aus den Aufträgen - hier steckt Musik drin, nun weiß ich, wieso die ARGE meine Vorschläge, aus Arbeitslosen selbst Trainer zu suchen und selbstorganisierte Gruppen zu bilden ignorierte.
Wurde hier zugeschustert ? Wieso wird so etwas nur großen Trägern gegeben ? Oder gilt das alte Sprichwort "Der Teufel s...... immer auf den größten Haufen"
Die 500,- € kursieren als durchschnittliche Bezahlung der ARGE an die Träger - 200,- € als maximale Ausgabe an den Jobber - Arbeitskleidung, usw. bleiben unberücksichtigt

Persönlich bekannt ist mir der Verein durch die Entrümpelung des Hauses meines verstorbenen Vaters - nun frage ich mich allerdings, wieso die Rechnung so hoch ausgefallen ist, wenn die Arbeitsplätze zusätzlich gefördert werden.
Zusätzliche Fragen wurden an die ARGE sofort per Fax geschickt.

Was diese Arbeit soll ist mri weiterhin ein Rätsel. Denn die Software muss ja irgendwo gekauft worden sein, also in den Büchern stehen. Die installierte Software kann man leicht mit kostenlosen Tools zusammenstellen, mit denen auch Raubkopien festgestellt werden können.
Die Frage, ob ich dadurch zumindest den Status habe, um mir günstige Software (Studentenversion) anzuschaffen, wurde verneint weil Microsoft das nicht macht. Komisch, dieFrage kam überraschend und wurde zielsicher beantwortet. Übrigens, bereits ein einfaches Bewerbungstraining reichte bisher aus, um diesen Status zu erhalten. Wissenslücge?

02.04.07 Die ARGE hatte nicht geantwortet und so stehe ich sicherheitshalber um 07:54 bei www.inova-ev.de und falle zum ersten Mal seit Jahren auf einen Aprilscherz rein oder war das vielleicht Absicht?
Der Beginn war auf den 16.04.07 verschoben worden, wie mir kurz darauf von H. Töpper schriftlich mitgeteilt wurde. Absendetag des Briefes war der 03.04.07 (Dienstag)

12.04.07
Die Regionaldirektion Stuttgart weist mich auf das Gespräch mit H. Wiessemer hin und informiert nebenbei, dass ich ab dem 16.04.07 sowieso in eine Arbeitsgelegenheit eingewiesen bin. Davon wußte ich noch nichts.

13.04.07
Nun kommt auch die Nachricht der ARGE Breisgau-Hochschwarzwald, bzw. der Verpflichtungsbescheid. Kurz darauf ruft auch H. Braun von Inova an und nennt die Uhrzeit 10.00

1€J - Beginn am 16.04.07 um 10.00

Der Einfachheit halber habe ich meinen Brief an die ARGE eingefügt, als erste Beschreibung - gefolgt von dem vorgelegten Vertrag und Mitarbeiterinformation und zum Abschluss meine eigene Idee für einen 1€J aus 2005, mit der ich in der ARGE/Arbeitsagentur versuchte hausieren zu gehen, aber weder dort noch bei den Fallmanagern oder der Diakonie.
Dabei hätte man damit sogar eine Gruppe aus mehreren Arbeitslosen bilden können, die in der zweiten Stufe dann eigene Schulungen und Beratungen für andere Arbeitlose hätten organisieren können. Stattdessen wurde die bekannten Träger mit Standardangeboten abgegeben. Rechne ich mal für 25 1€J durch, könnte man mit dem Geld der ARGE 2-6 Arbeitslose fest anstellen. So versickert es nur in der Stützung eingefahrener Vorgänge.

Den Vertrag und die Mitarbeiterinformation kommentiere ich in Kürze. Aber bereits das diese beiden Bereich nicht einmal ausgefüllt waren, zeigt auf, daß hier nur ein weiterer frei verfügbarer Mitarbeiter gesucht wurde

Der Einsatz erfolgt in folgendem Arbeitsbereich:

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Und umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:

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16.04.2007
Arbeitsgemeinschaft Breisgau-Hochschw.
Herr LopsEILIG
Lehener Str. 77

79106 Freiburg

per Fax : 0180-1-0025-1150-669Seiten : 2

Verpflichtungsbescheid 1€J vom 10.04.07 - aktueller Stand nach Antrittsversuch des 1€J heute 10.00

61702BG0000801

Sehr geehrter Herr Lops,

nachdem ich weder von Frau Waller, noch Herrn Töpper oder von Ihnen eine Nachricht erhalten habe, schreibe ich Sie nun als den letzten Beteiligten an.

Ich war heute morgen pünktlich bei Inova-ev.de in Umkirch. Statt zu beginnen, wurden mir zuerst ein Vertrag und die Mitarbeiterinformation vorgelegt. Die zuerst besprochenen 20 Std. wurden auf 30 erhöht und dann mit 20-30 Std./Woche in den Vertrag eingetragen. Fragen zum Vertrag oder Hausordnung wurden nicht zugelassen - so oder gar nicht. Dabei ist bereits das Handyverbot in der Hausordnung mehr wie kontraproduktiv. Bei jeder Bewerbung habe ich meine Handynummer angegeben, damit ich immer erreichbar bin und niemand versehentlich auf einem Anrufbeantworter landet. Oder im Vertrag der Passus "Schweigepflicht", der es ja unmöglich macht, mit Dritten den ganzen 1€J folgenfrei zu besprechen.Ebenso der Passus "Haftung" - ich habe noch nie einen Vertrag unterschrieben, ohne die darin erwähnten Paragraphen zumindest gelesen zu haben. Entsprechend dazu auch der unbekannte Paragraph, dass "kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrecht begründet" wird. Dies hatte ich bereits bei Frau Waller angezweifelt und der erste Auftrag "PC's zusammenbauen" statt der besprochenen Tätigkeit ist für mich eine normale Arbeit, aber keine Arbeitsgelegenheit.

Die Kommentare "ohne Unterschrift, kein Arbeitsbeginn", "machen Sie sich keinen Kopf und unterschreiben einfach", "sie wollen hier die Biege machen, reißen Sie Ihre 6 Monate ab und gut ist", gepaart mit der Zeitspanne von 4 Wochen in der man alles hätte besprechen können und der Unfähigkeit eine einfache Terminverschiebung vom 02.04.07 mitzuteilen, zeichnen bei mir ein Bild einer Arbeitsstelle die andere Aufgaben hat, wie mich in den 1. Arbeitsmarkt zu bringen. Das Ziel scheinen Sanktionen um jeden Preis zu sein.
Wobei ich wieder einmal anmerken muss, dass bis heute die ARGE keine verbindliche Zusage zu einem Umzug gegeben hat und mir mehrere Arbeitsplätze durch Nicht-Beantwortung/Reaktion zerstört hat. Ebenso muss ich wieder erwähnen, dass ich bereits meinem ersten Fallmanager vorgeschlagen habe, als 1€Jobber zu abreiten und Internetseiten für soziale Einrichtungen zu erstellen und mich damit gleichzeitig in den Bereich einzuarbeiten und Eigenwerbung machen zu können. Antwort der ARGE ? Sie ahnen es sicher, keine. Nun diese Maßnahme, die alles bisher da gewesene in den Schatten stellt. Ob damit Sanktionen durchgeführt oder andere Sanktionen ausgelöst werden sollten, bzw. mögliche Schadensersatzforderungen meinerseits in ein schlechtes Licht gerückt werden sollen, wie mir gesagt wurde, lasse ich im Moment noch offen.

Welche Information H. Wahl über das Gespräch gibt, kann ich nicht beurteilen. Aber der Druck der durch ihn aufgebaut wurde um die Unterschrift zu bekommen und das berufen, dass Inova-ev.de nichts mit der ARGE zu tun hat, ist für mich suspekt.

Ich werde nun den Vertag und die Hausordnung nun zur Prüfung weitergeben.

Die Lösung dieser ganzen Angelegenheit sehe ich nur in einer externen Prüfung der ARGE plus endlich eine verbindliche Zusage zu Umzugskosten und Einarbeitung mit der ich in Vorstellungsgesprächen nicht ausweichen muss, sondern klare Aussagen geben kann. Hier erinnere ich daran, dass bisher jede mündliche Aussage nicht eingehalten wurde. Zuletzt die Fahrtkosten zur Vorstellung, als mir ein Antrag über 130,- € statt der tatsächlichen 231,60 € für 1.158 km zur Unterschrift vorgelegt wurde. Und kein Arbeitgeber hat die Zeit abzuwarten, bis ich dann verbindliche Informationen der ARGE erhalte. Das Stellenangebot zum 01.08.05 war in 4 Std. nach meiner Bewerbung und 3 Std. nach dem ersten Telefonat und den Tests fix. Es handelt sich tatsächlich um Stunden. Damals habe ich auf die Zusagen der ARGE vertraut, was sich als großer Fehler herausstellte, denn ich konnte meine Zusage nicht einhalten, weil die Umzugsfrage bei der ARGE ignoriert wurde. Alles Zufall ? Wie geschrieben, es scheint nur die bisher von der Verwaltungsseite vermiedene externe Prüfung hier Klärung zu bringen. Die Sie hoffentlich einleiten werden.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Vereinbarung zum berufspraktischen Einsatz in Arbeitsgelegenheiten


zwischen dem:
Xxxxxx.x.
nachfolgend Träger genannt und

…………………………………….
nachfolgend Teilnehmer genannt, wird die folgende Vereinbarung abgeschlossen.


§ 1 Gegenstand der Vereinbarung
Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - wird zwischen der ARGE……………………………….. und dem erwerbsfähigen Teilnehmer ein Sozialrechtsverhältnis begründet.

Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt regelt das SGB II eine Vielzahl von Leistungen und Maßnahmen, darunter die Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten im Sinne des § 16 Absatz 3 SGB II. Zur Verwirklichung der Zielsetzung des SGB II hat sich der Träger bereit erklärt, als Maßnahme zur Eingliederung solche Arbeitsgelegenheiten zu schaffen und für erwerbsfähige Arbeitssuchende die Teilnahme zu ermöglichen.

Die Wahrnehmung der Arbeitsgelegenheit erfolgt nach Maßgabe der mit der ARGE getroffenen Absprachen und Vereinbarungen. Der Träger verpflichtet sich, die individuell getroffenen Eingliederungsmaßnahmen zu unterstützen und den Teilnehmer im Rahmen der Möglichkeiten zu beraten, zu unterstützen und zu fördern.

Nach der ausdrücklichen Bestimmung in § 16 Absatz 3 Satz 2 SGB II wird durch die Beschäftigung kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts begründet. Der Teilnehmer ist im Rahmen der Bestimmungen des SGB II in den Versicherungsschutz der Sozialversicherung einbezogen.


§ 2 Beschäftigungszeit:
Die Beschäftigungszeit beträgt im Monatsdurchschnitt 20-30
* Stunden/Woche. Je nach Tätigkeit kann eine tägliche Arbeitszeit von 4 - 8 Std. vereinbart werden. Die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit orientiert sich an den Erfordernissen der Einsatzstelle und den Möglichkeiten des Teilnehmers. Sie wird verbindlich zwischen dem zuständigen Arbeitsanleiter und dem Teilnehmer vereinbart.
*hier wurden vom Maßnahmeträger bei Arbeitsantritt überraschend 30 eingetragen, statt der vereinbarten 20, dann die 30 auf 20 geändert und zu guter letzt 20-30 geschrieben. Die ARGE hatte 30 beschieden, aber keine Klärung zur Differenz geschafft. Der Maßnahmeträger sagte nur, da ist man flexibel und sie können das ruhig so machen.

§ 3 Dauer der Maßnahme:

Die Maßnahme beginnt am ……….. und endet am …………

§ 4 Einsatzstelle und Art der Beschäftigung
Die Beschäftigung kann beim Träger selbst oder bei einer anderen geeigneten Einsatzstelle erfolgen. Der Träger ist berechtigt dem Teilnehmer eine andere als die zunächst ausgeübte zumutbare Beschäftigung zuzuweisen.

Der Teilnehmer stellt dem Träger im Rahmen der vereinbarten Aufgaben seine Arbeitskraft unter Berücksichtigung seiner Möglichkeiten zur Verfügung und setzt hierfür seine Fähigkeiten und Kenntnisse nach Kräften ein. Er ist dazu verpflichtet die Weisungen seiner Vorgesetzten zu beachten und die für seinen Arbeitsbereich geltenden Vorschriften zu befolgen. Der Teilnehmer erklärt sich dazu bereit die Angebote zur Anleitung, Qualifizierung und Beratung zu nutzen.

Der Einsatz erfolgt in folgendem Arbeitsbereich:

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Und umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:

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beide Felder blieben leer und hätten so unterschrieben werden sollen. Damit ist natürlich auch die Klagemöglichkeit auf Festanstellung verbaut, ebenso wie eine korrekte Prüfung. Es stellt sich die Frage, ob es noch mehr solcher Blanko-Verträge gibt. Zu den mündlichen Auskünften verweise ich auf "§10 Weitere Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform."

§ 5 Mehraufwandsentschädigung
Während der Dauer der Maßnahme erhält der Teilnehmer eine Mehraufwandsentschädigung. Diese wird zusätzlich zu den Leistungen nach dem SGB II gezahlt und stellt kein Entgelt für die geleistete Tätigkeit dar.

Die Höhe der Entschädigung für Mehraufwendungen beträgt 1 € je geleisteter
Arbeitsstunde. Darüber hinaus wird durch den Träger die notwendige Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt. Notwendige Fahrtkosten in Höhe des Preises für eine Regiokarte werden vom Träger zusammen mit der Mehraufwandsentschädigung ausgezahlt.


§ 6 Urlaub, Freistellung und Arbeitsverhinderung
Der Teilnehmer erhält während der Maßnahme arbeitsfreie Tage analog den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes. Er ist verpflichtet arbeitsfreie Tage im Voraus zu beantragen und die Zustimmung des Trägers einzuholen. Bei Maßnahmeende nicht genommene Arbeitsbefreiung verfällt. Für die Zeit der Arbeitsbefreiung wird keine Mehraufwandsentschädigung gezahlt.

Der Träger stellt den Teilnehmer für die Teilnahme an Bewerbungsgesprächen, Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen im Rahmen des SGB II in erforderlichem Umfang von der Beschäftigung frei, soweit die Zeiten nicht außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit wahrgenommen werden können.

Im Falle der Verhinderung ist der Teilnehmer unter Angabe der Gründe - gegebenenfalls telefonisch - verpflichtet, den Träger bzw. die Einsatzstelle sofort zu verständigen oder verständigen zu lassen. Bei Krankheit ist am 1. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Träger vorzulegen, aus der sich die
voraussichtliche Krankheitsdauer ergibt.


§ 7 Beendigung der Maßnahme:
Die Maßnahme endet zu dem in § 3. vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Beendigungserklärung des Trägers bedarf.

Der Teilnehmer kann zum Zweck der Teilnahme an einer SGB 1I/SGB III - Maßnahme oder zur Arbeitsaufnahme die Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist beenden.


§ 8 Schweigepflicht
Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit in allen dienstlichen Angelegenheiten sowohl während der Dauer der Beschäftigung als auch nach deren Beendigung.


§ 9 Haftung
Für Schäden bei der Ausübung der Tätigkeit gilt analog das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer maßgebliche Haftungsprivileg (§ 16 Abs. 3 S. 2 SGB II).


§ 10Sonstige Bestimmungen

Weitere Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht wirksam sein oder werden oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der Vereinbarung im übrigen nicht berührt.

Ort, Datum:Ort, Datum:

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_________________________________________________
Für den TrägerTeilnehmer

Information für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Xxxxxxxxxxx.x.x in xxxxxxx und xxxxxxxx


1. Allgemeine Information
Xxxxxx.x. ist ein gemeinnütziger Betrieb und Träger von Maßnahmen zur beruflichen Integration für Langzeitarbeitslose und andere schwervermittelbare Arbeitslose. Die Teilnehmer arbeiten je nach Art der Maßnahme bis zu einem Jahr bei uns. Ziel der Maßnahmen ist die Verbesserung der Vermittlungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Teilnehmer haben eine Mitwirkungspflicht, das bedeutet, sie müssen sich selbst aktiv um Arbeit bemühen und mit unserem Vermittlungsservice zusammen arbeiten. Sie müssen Vorstellungstermine und angebotene Stellen annehmen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, sollen je nach Eignung fachliche Fähigkeiten in folgenden Arbeitsbereichen aufgefrischt und ergänzt werden:

- 2 Second-Hand-Kaufhäuser in xxxxxxxxx mit den Bereichen: Verkauf, Lager, Transport
- Dienstleistungen in xxxxxxxx und xxxxxxxxx mit den Bereichen: Umzüge,
Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Werkstatt, Sonstiges
- Reinigung in Xxxxxxxx und Xxxxxxxx
- Telehaus in Xxxxxxxx
- Verwaltung in Xxxxxxxx
- Malerbetrieb in Xxxxxxxx

Xxxxx in Xxxxxxxx erreichen Sie wie folgt:

Xxxxxx.x.

Die Adresse von Xxxxxxxx lautet:

Xxxxxx.x.

Xxxxx Schulungscenter

Folgende Internetadressen geben weitere Informationen zu Xxxxxx.x. und den verschiedenen Bereichen:

www.xxxxxxxx.de
www.xxxxxxx.info


2. Zuständigkeit
Die Geschäftleitung besteht aus xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.

Für jeden Arbeitsbereich ist ein Bereichsleiter zuständig. Er teilt die Arbeit ein und hat die Fachaufsicht über den jeweiligen Bereich.

Für die einzelnen Arbeitsbereiche sind folgende Bereichsleiter zuständig:

In Xxxxxxxx

In Xxxxxxxx

In Xxxxxxxx


3. Arbeitszeiten und Pausenregelung

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden bei Vollzeitbeschäftigung. Von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Frühstückspause ist in xxxxx von 10.00 Uhr bis 10.15 Uhr, in Xxxxxxxx von 10.30 bis 10.45 Uhr, Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr und Nachmittagspause von 15.00 Uhr bis 15.15 Uhr. Für die Mitarbeiter im Verkauf und Verwaltungsmitarbeiter gelten die Arbeitszeiten nach dem von den Bereichsleitern festgelegten Dienstplan.

Das Rauchen ist nur in den Pausen gestattet!

Teilnehmer von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung dürfen im Monat nur eine begrenzte Stundenzahl arbeiten. Die jeweilige wöchentliche Arbeitszeit wird durch den Bereichsleiter festgelegt.

Das Second-Hand-Kaufhaus hat in Xxxxxxxx Mo.-Fr. von xx.xx bis xx.xx Uhr und Sa. von xx.xx bis xx.xx Uhr geöffnet.

In Xxxxxxxx Mo.-Fr. von xx.xx bis xx.xx Uhr und Sa. von xx.xx bis xx.xx Uhr.

Jeder Mitarbeiter erhält einen „Schlüsselanhänger" für die Zeiterfassung. Es muss bei Arbeitsantritt, bei jedem Pausenbeginn und Pausenende und bei Arbeitsende gestempelt werden. Wenn Sie den Schüsselanhänger vergessen haben, so melden Sie sich bitte bei Arbeitsantritt und Arbeitsende beim jeweiligen Bereichsleiter, damit die Arbeitszeit manuell nachgetragen wird. Bei Nichteinhaltung der Anweisung, werden wir schriftlich abmahnen. Die Abmahnung wird in die Personalakte aufgenommen. Zudem werden wir die versäumte Zeit vom Lohn abziehen. Bei Verlust des Schlüsselanhängers stellen wir Ihnen 10,00 € in Rechnung. Dieser Betrag wird zu Beginn der Maßnahme als Kaution einbehalten und bei Rückgabe erstattet.


4. Urlaubs- und Fehlzeiten
Jeder Arbeitnehmer mit einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis hat Anspruch auf 21 Urlaubstage pro Jahr.
Überstunden werden nur anerkannt, wenn diese von Ihrem Bereichsleiter angeordnet wurden. Die Überstunden sind möglichst in dem Monat abzubauen, in dem sie entstanden sind.

Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung haben Anspruch auf zwei arbeitsfreie Tage je Beschäftigungsmonat. Für arbeitsfreie Tage wird keine Mehraufwandsentschädigung ausgezahlt.

Urlaubstage, arbeitsfreie Tage und Überstundenabbau müssen per Urlaubsantrag im
Voraus beantragt werden und vom Bereichsleiter sowie der Geschäftsleitung genehmigt werden.
Wird der Urlaub, arbeitsfreie Tage bzw. der Überstundenausgleich ohne Genehmigung angetreten, so gilt dies als unentschuldigte Fehlzeit mit allen daraus resultierenden Konsequenzen. Lohnauszahlungen für Urlaub und Überstunden erfolgen nicht.

Bei Krankheit ist der Betrieb umgehend, das heißt bis spätestens 9.00 Uhr, zu unterrichten. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeit muss ebenfalls ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden. Unentschuldigte Fehltage oder -stunden werden ohne weitere Benachrichtigung vom Lohn bzw. der Mehraufwandsentschädigung abgezogen.

Arzt und Behördenbesuche sind außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist der Bereichsleiter im voraus darüber zu informieren. Zudem muss eine Bescheinigung des Arztes über die Fehlzeit vorgelegt werden. Daraus muss hervorgehen, dass es sich um eine akute Behandlung handelt oder diese Behandlung nur zu diesem Zeitpunkt möglich ist.


5. Veränderung der persönlichen Verhältnisse
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet umgehend Veränderungen der persönlichen Verhältnisse (Adressenänderung, Entzug der Fahrerlaubnis, Telefonnummernänderung, Heirat usw.) bei seinem jeweiligen Bereichsleiter zu melden.


6. Verhalten bei Verletzungen /Unfall
Bei Verletzungen während oder auf dem Weg von oder zur Arbeit muss sofort eine Meldung gegenüber dem Bereichsleiter erfolgen. Bei schwerwiegenden Verletzungen ist die Unfallambulanz eines Krankenhauses oder ein Durchgangsarzt aufzusuchen. Je nach Schwere der Verletzung ist die Begleitung durch den Bereichsleiter möglich. Die Abrechnung der ärztlichen Behandlung wird bei Arbeitsunfällen über die Berufsgenossenschaft vorgenommen. Für uns ist dies die

BGx- Berufsgenossenschaft in xxxxxxxxxxxxxx

Wenn nach einem Arbeitsunfall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von mehr als 3 Tagen hinaus erfolgt, muss ein Unfallmeldebogen mit dem jeweiligen Bereichsleiter ausgefüllt werden.


7. Alkohol und Drogen
Während der Arbeitszeit und den Pausen ist der Konsum von Alkohol und Drogen strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden abgemahnt. Im Wiederholungsfalle erfolgt eine fristlose Kündigung.

Restalkohol vom Vortag beeinträchtigt die Arbeitsfähigkeit und fällt deshalb auch unter diese Regelung.


8. Vorschuss
Vorschusszahlungen sind generell nicht möglich.


9. Arbeitskleidung / Erscheinungsbild
Jeder Beschäftigte im Dienstleistungsbereich erhält mindestens eine Garnitur Arbeitskleidung sowie Arbeitsschuhe vom Betrieb gestellt. Alle Mitarbeiter im Dienstleistungs- u. handwerklichen Bereich sind verpflichtet, die Arbeitshose und -jacke sowie die Arbeitsschuhe zu tragen. Mitarbeiter im Verkauf sind verpflichtet die zur Verfügung gestellt Jacke zu tragen.

Die Arbeitskleidung muss wöchentlich bzw. wenn sie schmutzig ist schon früher gewechselt werden. Es steht ein Wäschesack in der Verwaltung bereit. Bitte geben Sie dort die gebrauchte Arbeitskleidung ab. Diese wird dann einmal wöchentlich gewaschen. Es wird großen Wert auf das äußere Erscheinungsbild gelegt, da dies zu einem guten Eindruck unseres Betriebes in der Öffentlichkeit beiträgt.

Den Mitarbeitern im Kaufhaus wird eine Jacke zur Verfügung gestellt. Auch diese Jacke muss getragen werden.

Für die Überlassung der Arbeitskleidung ist bei Beginn der Maßnahme eine Kaution
zu hinterlegen. Das Formblatt „Überlassung von Arbeitskleidung ist zu unterschrei-
ben.


10. Personalkauf
Es besteht die Möglichkeit, nach xx Uhr im Kaufhaus einzukaufen. Kostet ein Gegenstand mehr als xx,xx € so kann ein Rabatt in Höhe von xx % in Anspruch genommen werden oder der Gegenstand kann bei der nächsten Fahrt in Ihren Wohnort ohne Kostenberechnung geliefert werden. Personalkäufe werden nur von dem Bereichsleiter Kaufhaus oder einem Mitglied der Geschäftsleitung kassiert und müssen auf dem Kassenbon abgezeichnet werden.

Sollten Sie Gegenstände von zu Hause mitbringen, die wir auch im Kaufhaus verkaufen, so ist dies sofort bei Dienstbeginn dem Bereichsleiter Kaufhaus zu melden. Nicht gemeldete Gegenstände werten wir als Artikel des Kaufhauses.

Reservierungen von Verkaufsgegenständen sind auch für Mitarbeiter nur gegen eine Gebühr von x,xx € innerhalb xx Stunden zulässig.


11. Aufzug
Da es sich bei dem Aufzug in Xxxxxxxx um einen Lastenaufzug handelt, ist dieser nur für die Beförderung von größeren Gegenständen und nicht zur Personenbeförderung zu benutzen.


12. Diebstahl
Werden Gegenstände aus dem Eigentum des Xxxxxx.x. entwendet, so ist dies Dieb-
stahl und führt zu einer fristlosen Kündigung.

Auch Gegenstände, die von Kunden für das Kaufhaus zur Verfügung gestellt werden, sind Eigentum des Xxxxxx.x.. Dies gilt auch dann, wenn die Gegenstände nicht auf dem Abholschein aufgeführt sind.

Sollte dennoch ein Mitarbeiter solche Gegenstände in seinen Privatbereich überführen, wurde Diebstahl begangen.

Wir weisen darauf hin, dass wir jeden Diebstahl zur Anzeige bringen.

Ferner behalten wir uns vor, Taschenkontrollen durchzuführen.


13. Software
Es ist strengstens untersagt, Software aus dem Privatbestand der Mitarbeiter auf die EDV-Anlage des Xxxxxx.x. zu kopieren.

Die Abspeicherung von Geschäftsdaten hat ausschließlich auf die auf dem Server zugewiesenen Verzeichnisse zu erfolgen.

Geschäftsdaten dürfen grundsätzlich nicht auf bewegliche Datenträger kopiert werden.

Auf EDV-Arbeitsplätzen dürfen keine Spiele installiert sein.


14. Telefon
Privatgespräche während der Arbeitszeit sind nicht gestattet. Handys sind auszuschalten und während der Arbeitszeit im Spind aufzubewahren.

In den Pausen kann von der Zentrale aus gegen eine Gebühr von 0,10 € pro Einheit privat telefoniert werden.
Sollten Sie ein Privatgespräch erwarten, so ist es nicht möglich, Sie während der Arbeitszeit im Haus zu suchen. Wir notieren uns eine Nachricht für Sie, damit Sie dann in der Pause zurückrufen können.


15. Privatnutzung der Adresse, Telefon- und Telefaxnummer
Es ist nicht gestattet, die Adresse, Telefon- und Telefaxnummer des Xxxxxx.x. für private Zwecke zu nutzen.


16. Arbeitsplatz
Es ist nicht gestattet am Arbeitsplatz zu essen, zu trinken oder Dinge zu lesen, die nicht für die Arbeit benötigt werden.


17. Rauchen
Es herrscht im gesamten Gebäude incl. der Toiletten sowie allen firmeneigenen Fahrzeugen Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in den Pausen und außerhalb der Betriebsräume an den vorgesehenen Rauchplätzen gestattet.


Bestätigung

Hiermit bestätige ich, dass ich die Information für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Xxxxxx.x. in Xxxxxxxx und Xxxxxxxx zur Kenntnis genommen und verstanden habe.

Name: ………………………


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DatumUnterschrift

Aber egal, ob mit oder ohne Arbeitsgelegenheit. Solange die ARGE meine selbst gesuchten Stellen sabotiert und nicht kapiert oder kapieren möchte, daß ich endlich verbindliche Informationen benötige, um bei einem Anruf oder anderweitigen Stellenangebot ohne Zögern eine ehrliche Antwort geben kann. Ich komme zwar oft in die Runde der letzten 20 - diese wird dann aber einfach abtelefoniert und die ersten 3, bei denen alles paßt, werden dem Unternehmen vorgeschlagen. Die restlichen werden nicht mehr angerufen.
Hier sichert Effektivität den Arbeitsplatz des Vermittlers und nicht Arbeitsbeschaffung a'la Behörde (keiner entscheidet etwas, also ist auch keiner verantwortlich und es ändert sich auch nichts - egal wie sinnlos, solange die Vorschriften eingehalten werden, sind alle sicher - und keiner traut sich die Notwendigkeiten des Alltags in das System einzugeben; denn so wie die Verwaltung plant, muß die Welt funktionieren).