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1Job = Zwangsarbeit Dieser 1 ist nur eine Entschädigung für den Mehraufwand (Fahrtkosten, Kleidung, usw.) aber kein Lohn für die Arbeit. Die Maßnahmeträger kassieren zusätzlich Geld für die üblicherweise sehr gut qualifizierten Mitarbeiter und auch für die reine Bereitstellung dieser Zwangsarbeitsplätze. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1J in 2008 Aus dem Verpflichtungsbescheid : ".....Beim Netzwerk Diakonie e.V., Am Fischerrain 1, 79199 Kirchzarten, wird für Sie eine Arbeitsgelegenheit in der Zeit vom 05.06.2008 bis 04.12.2008 eingerichtet.... .....Sie werden dort hauptsächlich für einfache Restaurationsarbeiten von Möbeln eingesetzt...... ......Ihre wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden......" Verpflichtungsbescheid, usw. hier Die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald hat offensichtlich ausreichend Freizeit und Geld, um extra einen Arbeitsplatz einzurichten, aber immer noch keine Zeit oder Lust, endlich die Stellensabotagen, versuchte Nötigung, usw. im eigenen Haus aufzuklären. Aber vielleicht wird hier jetzt begründet, welchen Sinn diese Zwangsarbeit für die berufliche Arbeit hat - wenn die ARGE es nicht einmal für die versuchte Zwangsarbeit in 2007 geschafft hat. Immerhin bin ich in IT zuhause. Wieso die ARGE für diese Zwangsarbeit viel Geld bezahlt (geschätzt 500,- /Monat = 3.000,-), statt bei der Arbeitssuche keine Knüppel mehr zu werfen, ist unklar. Denn das Verhalten der ARGE verstößt eindeutig gegen die verlangte Wirtschaftlichkeit im SGB II - doch niemand kümmert sich darum - weder Arbeitsagentur, Bundesagentur, Landkreis, Kreisrat, Regierungspräsidium, Landtag, Bundestag, usw. Aber vielleicht kommt das noch. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1J in 2007 bei inova e.V. (www.inova-ev.de) hat nicht stattgefunden, da ich eine Unterschrift unter den Blankovertrag verweigerte. Zuerst 20 Std. für Internetarbeiten, daraus wurden dann 30 Std. "Softwareinventur", am Ende "20 - 30 Std." - als erstes sollte ich nach der Blankounterschrift PC's zusammenschrauben. Der Maßnahmeträger hat übrigens auch ein eigenes IT-Schulungscenter. Empfehlenswert auch die Handwerkerarbeiten (Umzug, Renovierung, Maler, Trockenbau, usw.). Die ARGE hat meinem Widerspruch über 10 Monate nach den Beinahe-Jobbeginn (2008) vollumfassend stattgegeben. Auf die Kostenklärung wird immer noch gewartet. Ebenso wie die versuchte Nötigung - der wollte die ARGE schon mehrfach nachgehen, sitzt es aber aus - trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung. Am 08.01.08 hat Gruppenführer Jackl die Aufklärung zugesagt. Bis heute hat sich nichts getan - Stand Juni 2008 - trotz weiterer Aufforderungen. Wird da eine Straftat vertuscht ? Diesen Fall finden Sie hier - inkl. Blankovertrag und Hausordnung (mit Handy- und Getränkeverbot am Arbeitsplatz) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||