Zweiter Versuch der ARGE für Zwangsarbeit in 2008 (1€Job)

Kommentare folgen, vorab müssen die Briefe ausreichen.

Die Sinnlosigkeit eine Zwangsarbeit für "einfache Restaurationsarbeiten von Möbeln" einzurichten, trotz bekannter Lungenprobleme, dürfte sich vermutlich keinem normalen Menschen erschließen. Aber vielleicht klärt die ARGE dieses Mal auf.

Wieso die ARGE einen Tag vor diesem Verpflichtungsbescheid noch einen PC-Arbeitsplatz zur Vorbereitung einer Präsentation und Einarbeitung in diverse Computerprogramme für eine Vorstellungstour im August 2008 zur Verfügung stellen möchte (schriftlich) und mit der Zwangsarbeit diese Tour verhindert und bereits feste Vorstellungstermine verhindert, bleibt ein Rätsel. Die Briefe stammen von derselben Person.

3 Jahre arbeitslos und Aufklärungsverweigerung
- dank der ARGE - sind nun genug !!!

02.06.2008

Arbeitsagentur Breisgau-Hochschwarzwald
z.Hd. Frau Waller - SEHR EILIG
Lehener Str. 77

79106 Freiburg


per Fax : 0761 - 2710-669Seiten : 5


Widerspruch gegen Verpflichtungsbescheid 1€J in der Diakonie - Ihr Schreiben vom 26.05.08 - 61702BG0000801


Sehr geehrte Frau Waller,

gegen Ihren Verpflichtungsbescheid zu diesem sogenannten 1€Job, eher Zwangsarbeit, lege ich hiermit Widerspruch ein und beantrage gleichzeitig die Aussetzung der Zwangsarbeit bis zur endgültigen Klärung durch ein Gericht oder eine ordentliche, neutrale, lange geforderte und öffentliche Untersuchung.
Ich gehe davon aus, dass Sie durch diese Maßnahme nur wieder Sanktionen provozieren möchten.
Parallel zu diesem Widerspruch musste ich zur Sicherheit eine einstweilige Anordnung vor dem Sozialgericht beantragen. Die für den gesunden Menschenverstand zwar völlig unnötig wäre, wenn Sie sauber gearbeitet hätten, aber aus formalen Gründen leider zwingend notwendig sein dürfte. Dieses Schreiben wird beigelegt. Ich gehe davon aus, dass das Gericht hier endlich eine Untersuchung des gesamten Falles veranlasst.

Die Maßnahme "einfache Restaurationsarbeiten von Möbeln" ist beruflich nicht nur sinnlos, sondern für mich auch mehr wie gesundheitsschädigend. Das ist Ihnen bekannt. Daher werte ich diese Maßnahme als weiteren Versuch ein, mir nicht nur beruflich durch Stellensabotagen, sondern auch gezielt gesundheitlich zu schaden.
Sie wissen sowohl um meine Sonnenempfindlichkeit, wie auch um die Lungenprobleme - in beiden Fällen kam es bereits zu Klagen vor dem Sozialgericht wegen der Verweigerung von Medikamenten durch die ARGE. Durch den erzwungenen Aufenthalt in der Sonne setzen Sie mich völlig unnötig einem chronischen Sonnenbrand und erhöhten Krebsrisiko aus. Schutzmaßnahmen sind ja dank der ARGE verhindert worden und nicht selbst finanzierbar. Die Richterin am Sozialgericht kann sicher bestätigen, wie knallrot ich in der letzten Verhandlung da saß - obwohl es sich nur um 20 m Fußweg und die Autofahrt handelte. Also viel kürzer, wie irgendeine Busfahrt. Dieses Problem wurde auch bei dem 1€J 2007 ausgiebig behandelt und Ihrerseits ignoriert, wie alles.
Das ich mich auch nicht den Stäuben bei der Möbelbearbeitung freiwillig aussetzen werde, dürfte jeden Menschen klar sein, der noch seine sieben Sinne noch zusammen hat. Die Staubmasken die bei der Arbeit vielleicht getragen werden, sind nur für die Optik gut. Denn bei der Möbelbearbeitung ist die Raumluft und auch die Kleidung üblicherweise staubgeschwängert. Von Chemikalien bei der Möbelbehandlung und in den Möbeln ganz abgesehen.
Sie betreiben hier vorsätzliche Körperverletzung. Entweder durch die gesundheitsschädliche Arbeit/Arbeitsweg oder die provozierten Sanktionen, die bereits zu einem Nahrungsmangel geführt haben, über den Sie ausführlich informiert waren, doch wie üblich ignorierten. Für mich ist dies bereits eindeutig unterlassene Hilfeleistung. Erschwerend kommt mein Diabetikerstatus dazu.

Vom Unsinn der Maßnahme für die Arbeitsaufnahme ganz abgesehen. Bereits im 1€J 2007 haben Sie meinem Widerspruch zur Sinnlosigkeit dieses Jobs vollumfänglich stattgegeben. Und damals ging es immerhin noch um PC's zusammenschrauben - wenigstens etwas mit halbwegs beruflichen Touch. Die Antwort zum Sinn der damaligen Maßnahme steht übrigens immer noch aus. Oder ist die Stattgabe meines Widerspruchs gleichbedeutend mit dem Eingeständnis von einer unsinnigen Maßnahme ?
Dass Sie nun in einem so kurzfristigen 1€Job beide gesundheitlichen Probleme summieren und mit einer sinnlosen Maßnahme verstärken, zeigt mir eindeutig, dass es Ihnen tatsächlich um andere Ziele geht. Oder sind Sie tatsächlich nicht in der Lage oder Willens, gesundheitliche Einschränkungen zu berücksichtigen ?

Die nächste Frage ergibt sich damit gleich Ihren beruflichen oder menschlichen Eignungen. Am 25.05.08 informieren Sie mich noch über die Fahrtkosten zur Vorstellung im August und wollen zur Vorbereitung noch einen PC-Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Doch bereits am nächsten Tag hintertreiben Sie die ganze Vorstellung durch diese Zwangsmaßnahme. Ich hatte die Vorstellungstour bereits vor Wochen angekündigt und Sie auch aufgefordert, sich zu melden, wenn etwas im Wege stehen würde. Erst als die Antwortfrist abgelaufen war, habe ich die Vorstellungen massiv forciert, auch Datumsangaben gemacht und mich manchmal "selbst" eingeladen. Mit entsprechenden Erfolgen bei führenden IT Unternehmen. Oder welcher wirtschaftlich denkende Manager wird sonst seine Zeit vergeuden, würde er nicht eine Einsatzmöglichkeit sehen ?
Obwohl es sich nur um "unverbindliche" Gespräche handeln sollte, waren die so interessiert, dass Sie mir Programme und Handbücher zur Verfügung gestellt haben. "Unverbindlich" deshalb, weil ich durch die fehlenden Umzugskostenzusage, doppelte Mietkosten, usw. keinen definitiven Starttermin nennen kann und dieses grundsätzliche Problem ist ja bereits seid der 1. Stellensabotage durch die ARGE im August 2005 bekannt, ungelöst und vermutlich auch unbearbeitet. Damals hat die ARGE es geschafft, mich durch ihr Versagen auf die schwarze Liste eines Weltunternehmens zu bringen. Durch Ihre Maßnahme erreichen Sie auch noch die restlichen IT Unternehmen, was zu einem Berufsverbot führt. Glücklicherweise habe ich Ihnen die Namen noch nicht genannt, auch im Hinblick auf die ungeklärte Weitergabe von ARGE-Daten an Dritte. Sonst wären Sie sicher auch hier bereits aktiv geworden und hätten den größtmöglichsten Schaden angerichtet.

Womit wir zu den Kosten kommen. Ich hatte schon mehrfach vorgerechnet, dass die Kosten für die Maßnahmen verschwendet sind, da es einfacher und sinnvoller gewesen wäre, diese in die notwendige Doppelmiete zu stecken und mich eine angebotene Arbeit annehmen zu lassen. Allerdings kann ich vom Einstiegslohn nicht 2 Wohnungen unterhalten und die aktuelle Wohnung müsste bis zum Ende der Probezeit und Kündigungsfrist finanziert werden. Ich schätze, dass der Maßnahmeträger 500,- €/Monat = 3.000,- € für die 6 Monate erhält. Damit wären die notwendigen Mietkosten bereits zu 80% erwirtschaftet. Nimmt man noch die Fahrtkosten hinzu, dürfte die notwendige Miete gedeckt sein. Rechnet man noch den Wegfall von ALG-II gegen, dann ist das jahrelange Verhalten der ARGE mehr wie unwirtschaftlich. Doch so weit waren wir schon 2007, 2006 und 2005. Als bestes Beispiel für die Unwirtschaftlichkeit der ARGE dient auch die Mietkürzung um € 40,- ohne irgendeine Wirtschaftlichkeitsberechnung der zu gegenüberstellenden Umzugskosten. Die die "eingesparte" Miete durch einen Umzug um ein Vielfaches übersteigen würden. Von den höheren Betriebskosten ganz abgesehen. Doch die ARGE ist auch hier mehr wie beratungsresistent. Um es nochmals klar zu sagen, von den Kosten dieser sinnlosen Maßnahme, könnte man die Mietkosten der aufzugebenden Wohnung finanzieren, ALG-II einsparen und ich wäre in Arbeit.
Zwischenfrage. Wie viel Geld erhält der Maßnahme für den 1€Jobber und das Vorhalten dieser "Arbeitsgelegenheiten" monatlich ?
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Kosten des Widerspruchs zum 1€J in 2007 dem Sie nach 10 Monaten vollumfänglich stattgegeben haben wie üblich ignoriert wurden. Ebenso die Fahrtkosten zu den 3 Gesprächen beim Maßnahmeträger des 1€J der Inova e.V. (Caritas).und auch das Schmerzensgeld durch die entstandenen Sonnenbrände, dank des fehlenden, von der ARGE verweigerten Sonnenschutzes.
Bei den Fahrtkosten ist auch mein Antrag vom Nov. 07 offen - Fahrtkosten zur ARGE. Dies auch mit dem Hinweis, dass die von Ihnen schriftlich zugesagten Fahrtkosten zum Termin am 08.01.08 bis heute nicht bezahlt wurden. Ebenso wenig wie aufgeklärt wurde, wieso Sie Fahrtkosten zusagen, die die ARGE in der Vorladung aber grundsätzlich ausschließt. Oder die ARGE den Bundestag bei den Fahrtkosten unter € 6,00 belogen hat, die ja lt. Ihnen und den ganzen Vorladungen "Fahrtkosten unter 6,00 Euro sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig" sind. Wieso wurde der Bundestag belogen ? Oder wurde gegenüber dem Bundestag die Wahrheit gesagt und die Fahrtkosten werden zwar nicht erstattet, sondern in einem eigenen Haushaltstopf für die Verwendung durch die Verwaltung zweckentfremdet ?

Dadurch kann ich aber feststellen, dass Sie und die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald massiv gegen die im SGB II verlangte Wirtschaftlichkeit verstoßen und dies seit August 2005. Der ARGE kann ich einen Schaden von € 22.925,- (35 Monate a' 655,-) zuordnen - alleine an vergeudeten ALG-II. Ihnen persönlich von € 10.480,- (16 Monate - seit Feb. 07, als Sie Informationen für ein Vorstellungsgespräch am 10.02.07 mit dem Hinweis verweigert haben, dass am 16.02.07 sowieso ein Termin in der ARGE stattfindet). Die Verantwortung hat dafür bis heute niemand übernommen. Sogar meine Schadensersatzforderung auch im Namen des Steuerzahlers von Nov. 07 wird bis heute einfach ignoriert.
Ebenso wie die verschwundene Dienstaufsichtsbeschwerde gegen H. Wiesemer, oder die Nötigung zur Blankounterschrift unter den 1€Job-Vertrag bei Inova e.V. (Caritas). H. Jackl hat zuletzt am 08.01.08 Klärung zugesagt - da bis heute immer noch nicht geantwortet wurde, gehe ich von vorsätzlicher Vertuschung aus und das ist für mich eine Straftat, die Sie sofort hätten anzeigen müssen.
Mir ist auch die andere Möglichkeit bewusst, dass Sie hier vorsätzlich vorgeschoben oder alleine gelassen werden, um die Vorgesetzten zu schützen. Doch hier hatte ich Ihnen auch schon mehrfach, wie meine Forderungen nach einer neutralen, externen und öffentlichen Untersuchung, empfohlen sich an den Personalrat zu wenden, bevor man Sie als "Prügelknaben - Die Mitarbeiterin hat einen Fehler gemacht / die Vorgesetzten waren nicht informiert / usw." benutzt. Diese Ausreden kennen Sie sicher auch aus der Presse. Da dies aber nicht geschehen ist, schließe ich den Zwang durch Vorgesetzte endgültig aus und meine, dass Sie vorsätzlich handeln. Sollte dies ein Irrtum sein, gebe ich Ihnen die Möglichkeit, dies bis zum 06.06.08 schriftlich zu klären. Sie können dies auch privat erklären - aber bitte nur schriftlich. Vertraulichkeit ist selbstverständlich.

Zur Vollständigkeit möchte ich auch auf die nicht vorhandene Eingliederungsvereinbarung hinweisen. Am 16.02.07 haben wir vereinbart, dass es wegen der Eingliederungsvereinbarung einen separaten Termin gibt. Stattdessen haben Sie mir eine 08/15 Erklärung zugeschickt - meine Vorschläge wurden wie üblich ignoriert. Seitdem war die Eingliederungsvereinbarung kein Thema mehr und es besteht damit auch kein Vertrag. Sollten Sie irgendetwas auf dem Verwaltungswege getan haben, um irgendeine Eingliederungsvereinbarung ohne mein Wissen zu konstruieren und legalisieren, dann halte ich das für kriminell. Ein anderes Wort dafür kenne ich dafür leider nicht.

Zur Vollständigkeit weise ich darauf hin, dass ich bisher alle meine Möglichkeiten genutzt habe, um meinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten, wie Sie in Ihrem Schreiben unter Hinweis auf § 2 Abs. 2. S. 1SGB II verlangen. Was auch immer dieser § genau enthält, denn Sie haben ihn ja nicht einmal komplett zitiert. Und weise daher noch einmal darauf hin, dass ich seit Aug. 2005, seit 35 Monaten, bereits in Arbeit wäre, hätte die ARGE nicht versagt. Sie selbst haben ja im Feb. 07 persönlich eine sehr gute Chance verhindert, als Sie die Teilnahme am finalen Vorstellungsgespräch verhindern wollten. Ich möchte hiermit meinen Helfern danken, die mir Benzin für die 1.200 km geliehen haben und danach auch meine Grippe, nach 2 Nächten im eingeschneiten Auto, gelindert haben. Und die mich so gut es geht unterstützen. So gesehen, ist Ihr Schreiben mehr wie unverschämt und soll offensichtlich nur das bisherige Versagen und die Untaten wieder einmal kaschieren.

Ich frage nochmals : Wo ist der Sinn dieser Maßnahme für die Arbeitswelt ?
Wo ist der Sinn, dass ich die Vorstellungstour nun offensichtlich absagen muss ?
Wieso fordern Sie mich ausdrücklich auf, meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, wenn Sie und die ARGE bisher jeden Versuch dazu hintertrieben haben ?
Wo ist der Sinn in der ganzen Stellensabotage durch die ARGE ?
Wieso treibt die ARGE mich in den Ruin ? Insolvenz dank den Stellensabotagen läuft ja bereits bei der Schuldnerberatung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald.

Zu den letzten beiden Fragen meine ich die Antwort zu kennen. Statt die erste Stellensabotage Aug. 05 aufzuklären wurde immer mehr unter den berühmten Teppich gekehrt und niemand zog die Notbremse. Erschwerend kommt noch die Befangenheit der ARGE und die Weitergabe von ARGE Daten an Dritte für private Prozesse gegen mich hinzu. Dadurch ist auch das Ziel dieses Dritten bekannt. Nur durch meinen vollständigen Ruin konnte er sich vor weiteren Nachforschungen schützen. Und hier war die ARGE ja mehr wie hilfreich. Bereits die Umschuldung wurde monatelang verzögert. Was zu unnötigen Zinskosten führte, damit nun alles zusammenbrechen ließ und in das vermeidbare Insolvenzverfahren führte. Das dabei ein Politiker/Beamte involviert ist, der durch meinen Ruin seinen persönlichen Vorteil gezogen hätte, ist einfach unglaublich. Glücklicherweise konnten wir im Feb. 08, nach über 5 ½ Jahren beweisen, dass der Politiker/Beamte als Betreuer meines verstorbenen Vaters fungiert hat und diesen ohne die Familie zu informieren im Krankenhaus 6 Tage lang gegen den Krebstod kämpfen ließ, nebenbei € 33.000,- vom Konto des Sterbenden in bar abholte, die Familie über die Todesumstände "belog "Ihr Vater ist plötzlich gestorben" und seinen Betreuerstatus jahrelang verschwiegen hat. Ich nehme an, dass Sie und auch die anderen Leser meiner Meinung anschließen werden. So ein Verhalten eines deutschen Beamten und christlichen Politikers ist unsäglich und menschenunwürdig. Trotzdem gehe ich aus, dass die Kollegenbande und Beamtenblut dicker waren, wie der Wille zur Wahrheit und zum Recht. Und nun niemand mehr den Mut hat, die Notbremse zu ziehen und weiteren Schaden, auch am Ansehen der Beamtenschaft und Politik zu verhindern. Wieso die ARGE kein Interesse an der Aufklärung zum Verbleib der € 33.000,- hat, die mich aus der Arbeitslosigkeit katapultieren würden, ist mir unerklärlich. Der Dienstweg zur Aufklärung wäre sicher sehr, sehr kurz.

Daher stehe ich trotz der ganzen mehr wie dubiosen Vorkommnisse für ein qualifiziertes Gespräch zur Problemlösung mit Ihrem Vorgesetzten H. Jackl - H. Wiesemer - H. Leibe - H. Weise - H. Scholz weiterhin gerne zur Verfügung. Auch in der Hoffnung, dass dieser Wahnsinn und die Steuerverschwendung gestoppt wird. Denn wenn ich von dem Schaden bei mir hochrechne, wie viel bei ähnlichen Opfern vergeudet wird, dann ist das mehr wie ein Skandal. Dann ist das entweder organisierte Unfähigkeit oder schlicht und einfach Vorsatz zum Schaden der Bürger.

Letzte Frage : Was soll mit der Fahrkarte geschehen ? Diese hat immerhin einen Wert von € 44,- und sollte nicht unnötig verfallen. Soll ich sie zurücksenden ? Dann bitte ich um Zusendung eines Freiumschlages. Der Bote soll ihn aber dieses Mal nicht wieder in Zeitschriften stecken. Denn Ihren Verpflichtungsbescheid habe ich am Sonntag nur durch Zufall aus dem Werbemüll einer Zeitschrift herausgekramt.

Anmerken möchte ich noch, dass ich am 05.06.08 um 08:45 eine lange erwartenden Arzttermin habe, den ich wegen Ihrer mehr wie sinnfreien Maßnahme nicht platzen lassen werde. Denn dank Ihnen und Ihren nicht eingehaltenen Fahrtkostenzusagen oder unbearbeiteten Anträgen, konnte ich meinen Diabetesarzt erst im Februar und dann auf den allerletzten Drücker (Medikamente waren alle) besuchen. Deshalb sollten Sie bereits jetzt die Diakonie über die Verschiebung, bzw. Einstellung informieren. Ich werde dort nicht anrufen, da ich dank der ARGE nicht nur um die Ungenauigkeit mündlicher Aussagen, sondern auch um die Unzuverlässigkeit schriftlicher Zusagen weiß.

Mit freundlichen Grüßen


Bruno Schillinger

Anmerkung : das die Fußzeile evtl. durch den Faxversand unleserlich ist, hier in normaler Größe : Grundgesetz Art. 1. "Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." plus Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten: "Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen." - Beamte müssen nach Recht und Gesetz handeln (Gesetzestreue). Weisungen Vorgesetzter sind grundsätzlich zu befolgen (Gehorsamspflicht). Allerdings gibt es das Recht und die Pflicht zur Beanstandung, der sog. Remonstration, falls ein Beamter meint oder erkennen kann, ein Vorgang oder eine Weisung sei unrechtmäßig