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Wunschliste in Arbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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- Aufklärung - welche Möglichkeiten habe ich, um in ein Vorstellungsgespräch zu gehen und ENDLICH selbst gefundene Arbeit anzunehmen - wer hat im Juli 05 die Stelle sabotiert - wer hat Nachforschungen abgeblockt - wieso gibt es keine vollständigen Informationen und vor allem nur fast mündlich - was ist in der ARGE/Arbeitsagentur los ? - wieso verweigern alle Behörden die Aufklärung der Stellensabotage und anderen Vorgänge in der ARGE und lassen die Beteiligten selbst untersuchen - seit wann dürfen vermutliche Täter selbst nachforschen ? - Unterstützung/Informationen - jeder Art gewünscht !!! - Spenden/Hilfe - neue Brille - neuer Lattenrost/Matratze - jeglicher Art gewünscht, sozusagen vom Kugelschreiber über Gutscheine evtl. Geld (zweckgebunden für Arbeitsaufnahme, z.B. Mehrkosten, Wohnungsmiete alte Wohnung während der Probezeit u. Kündigungsfrist plus Renovierung) - Spenden von ebenfalls Bedürftigen lehne ich ab - auch wenn ich erfahren habe, daß die am meisten geben, die selbst am, wenigsten haben. Oder anders gesagt, von den Reichen kann man sparen lernen. - Medikamente (am liebsten Apothekengutschein) - Lactrase (wegen Milchzuckerunverträglichkeit - und Milchzucker ist ja fast überall drin, bzw. Lebensmittel ohne Milchzucker sind mit ALGII unbezahlbar) - Calcium Dura (Filmtabletten - um den Kalziummangel zu vermeiden - der Arzt darf erst bei festgestellter Osteoporose verschreiben aber nicht zur Vermeidung - die Brausetabletten bringen nichts und enthalten auch noch Zucker) - Mucosolvan Retardkapseln (75 mg) - Daylong 50 - Sonnenschutz Faktor 50 da ich durch eine Hauterkrankung besonderen Schutz brauche. Anm. Die ARGE bezahlt nichts davon - ist Sache der Krankenkasse. Die Krankenkasse bezahlt nur was der Arzt verschreibt. Verschreibt der Arzt, wird es von der KV abgezogen und er muß selbst bezahlen. Es sei denn, er überzeugt die KV, daß es tatsächlich notwendig ist, inkl. Gang vor Gericht. Am Ende ist alles nur ein Gummiparagraph : Der Arzt darf alles verschreiben, wenn es medizinsich notwendig ist. Verschreibt er es nicht und sei es nur wegen zu viel Bürokratieaufwand, dann wird automatisch davon ausgegangen, daß dies medizinisch nicht notwendig war. Ebenso werden nur Medikamente erstattet, die auf Rezept verordnet wurden. Die Abklärung mit der KV muß der Arzt vornehmen, nach dem verschreiben - also auf eigenes Risiko. Und alle von der ARGE, über Bürokratie bis zur Politik können sich die Hände in Unschuld waschen, weil jeder nun seine Ausrede hat und keiner verantworlich ist. - gesichertes, gutes Essen, z.B. Vollkornbrot vom Bäcker für bis 2,- statt aus dem Supermarkt für 49 Cent (dafür aber mit Rübenzucker, Lactose, usw., für mich nicht genießbar) - dezenter Hinweis: die Bäckerei (6 km entfernt) stellt auch Gutscheine aus. Außerdem ist es die einzige Bäckerei die ich kenne, deren Produkte man nicht nur als "Belaghalter" verwenden kann, sondern mit Genuß ohne etwas essen kann - wie früher mal. - Computer oder Teile davon gesucht - Anwalt : Welcher Anwalt untersucht die jahrelange Lüge seines Kollegen (auch vor Gericht) über den Gesundheitszustand meines Vaters, als er ihn kurz vor dem Tod dort besucht hat. Wir haben die mehrfachen Aussagen, daß unser Vater bei seinem Besuch voll ansprechbar gewesen ist UND seinen eigenen Brief, daß mein vater bei seinem Besuch nicht mehr ansprechbar gewesen ist. Die Anwaltskammer scheint kein Interesse zu haben - aber vielleicht unternehmen richtige Anwälte etwas gegen dieses schwarze Schaf. Was würde so eine Falschaussage für einen Normalbürger bringen ? Lebenslang ? Bei einem Anwalt ist das anscheinend nur eine "Nichtigkeit". - gesicherte Verhältnisse bereits bei der Vorstellung (Umzug, Renovierung, Doppelmiete, usw.) beriets beim Vorstellungsgespräch - die ARGE hat nach Jahren endlich schirftlich bestätigt, aber alles ist nur "kann" und nach Antragstellung. Antrag aber erst, wenn ich mit einem nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag auftauche. Wenn man aber wie üblich, bereits im Vorstellungsgespräch ehrliche Auskünfte geben soll, dann muss ich immer sagen, dass die notwendigen Umzugskosten, usw. völlig offen sind und die Behörden erst nach der Stellenzusage überhaut eine Antwort geben. Die empfohlene Lügerei liegt mir nicht - denn es ist weder mein Stil, noch glaube ich, daß die ARGE nach einer Stellenzusage tatsächlich etwas übernimmt. Dazu wurden zu viele und unnötige Knüppel in den Weg geworfen. Außerdem können die sich danach auf "klagen Sie halt" zurückziehen). - Kur oder Urlaub oder einfach Essen gehen oder ein gemeinsames frühstück ausrichten - (Kur geht nicht, weil dann Geld einbehalten wird, denn die Verpflegung wird ja abgezogen - Urlaub - ein Traum - Essen gehen - geht nur bei Asiaten, wegen Milchzucker (aber Gutscheine von gewissen Ketten kann ich dort tauschen) - gemeinsames Frühstück war früher mal ganz nett, meistens 1-2-mal im Quartal, doch mit ALGII ist es überhaupt nicht mehr machbar) - Größter Wunsch ist aber die Antwort des Beamten der meinen Vater ins Krankenhaus brachte, wieso er die Familie nicht darüber informierte. Ebenso die Anwort dieses Beamten und des Anwaltes meines Vaters, wieso Sie die Familie nicht darüber informiert haben, das mein Vater im sterben liebt und wieso sie jahrelang dazu gelogen haben. Der Anwalt wurde sogar mit seinen eigenen Schrieben der Lüge, auch vor Gericht, überführt. Plus was die beiden alles nach seinem Tod unternommen haben und wieso dazu die Aussage verweigert wird und man sich ausdrücklich auf das Schweigerecht beruft. Anm. Weder Anwaltskammer noch andere Anwälte oder Staatsanwalt oder Politik scheinen sich daran zu stoßen, daß ein Anwalt vor Gericht gelogen hat. Für ihn selbst ist das eine "Nichtigkeit", wie er in einem anderen Verfahren gesagt hat. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||