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2 Jahre arbeitslos - dank der ARGE - sind genug!!! 12.12.2007 Arbeitsgemeinschaft Breisgau-Hochschw. Frau Waller Lehener Str. 77 79106 Freiburg per Fax : 0761 - 2710-669Seiten : 4 - Schadenersatzforderung - 61702BG0000801 Sehr geehrte Frau Waller, nachdem Sie und die ARGE Kollegen offensichtlich überhaupt kein Interesse an meiner Arbeitsaufnahme haben, die Stellensabotagen lieber unter den Teppich kehren, weder Ihrer Informations- noch Amtsmithilfepflicht nachkommen und an einer Zusammenarbeit eher negatives Interesse gezeigt haben, wie Ihre "Selbsteinladung" in meine Wohnung belegt und meine Fragen und Gesprächsangebote einfach ignorieren, bleibt mir nur übrig, den Weg in die Öffentlichkeit weiterzugehen. Daher fordere ich nun öffentlich Schadenersatz. Im Namen der Steuerzahler und in meinem Namen, für das bisherige Versagen, verschweigen und sabotieren von Ihnen und Ihren Kollegen. Die Schadenssumme und der Verteilungsschlüssel auf die Beteiligten wird sich vermutlich erst nach und nach genau feststellen lassen. Es wurden unnötigerweise über 17.000 ALG-II bezahlt, zzgl. Versicherungen, Verwaltungskosten, wirtschaftlicher Schaden, usw. für den Steuerzahler und meinen Schaden durch völlig unnötige und von der ARGE verursachte Arbeitslosigkeit und Ruin. Ebenso wie an der Verweigerung der Amtsmithilfepflicht, haben Sie auch die Pflicht zur Schadensminimierung vollkommen ignoriert. Das hier mindestens grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist offensichtlich. Begonnen hat dies im Juli 2005 als H. Jogerst seinen Aufgaben nicht nachkam und dadurch die erste Stelle verhindert wurde. Gefolgt von H. Töpper mit einem einzigen Termin am 28.12.05, dessen Hauptleistung sein Kommentar zu der Arbeitsverhinderung und dem Bericht von H. Jogerst war "Jeder schreibt seine Berichte halt anders". Monate später sind Sie dann aufgetaucht und Ihr Meisterstück war die Verweigerung von Informationen für das Vorstellungsgespräch am 10.02.07 (Samstag) mit dem Hinweis auf den geplanten ARGE Termin am 16.02.07. Trotz Hinweis auf die Kalenderregeln, dass der 10. eines Monates immer vor dem 16. kommt, waren Sie nicht zu bewegen irgendwelche Informationen zu geben. Das H. Lodz, wie Sie und andere Kollegen diese Vorgänge ignoriert, scheint in der Gesamtstruktur der ARGE zu liegen, deren Geschäftsführer ja bereits meine drei Beschwerden zu den Bericht von H. Jogerst auf suspekte Art und Weise abgebügelt hat. Zuerst war der Bericht die Basis der weiteren Zusammenarbeit sein, dann gab es den Bericht so überhaupt nicht und als ihn nichts mehr vor der Wahrheit "ARGE hat versagt" trennen konnte, hat er mit "weitere Nachforschungen sind nicht zielführend" alles gestoppt. Das er die ARGE als "selbstständig - ohne vorgesetzte Dienststelle" auswies, schlug dem Fass den Boden aus. Als er in unserem Gespräch am 16.02.07 noch die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie Frau Waller zurückwies, die gegen sich selbst weiter ignorierte, war für mich ein weiteres Zeichen einer unzumutbaren Vertuschung der Wahrheit. Ein Sahnhäubchen ist auch, dass das verschwundene Vermögen meines verstorbenen Vaters als Privatsache erklärt wird, die ARGE aber gleichzeitig den eigenen verantwortlichen Kollegen mit ARGE Material vor Gericht unterstützt - gegen mich und die Aufklärung seiner Taten um den Tod meines Vaters. Das den Hinweisen auf Datenmissbrauch und private Einflussnahme nicht einmal nachgegangen wird, verschlug sogar mir die Sprache. Da Sie, wie auch Ihre Kollegen das Desinteresse an einer Aufklärung bewiesen haben, sich die Schikanen häuften - beginnend mit Fahrtkostenverweigerung, Verweigerung des Mehrbedarfs für Diabetes (gegen die Vorgabe der eigenen BA), bis zur Mietkürzung ohne die notwendige Wirtschaftlichkeitsberechnung. Wo das modernisierte Prinzip aus dem Hauptmann von Köpenick gilt "Wenn du Arbeit hast, dann bekommst du Informationen - wenn du Informationen hast, bekommst du Arbeit". Wo jeder beamtete Hinz und Kunz offensichtlich die Bedürftigen und den Bundestag belügen darf. Das ich mich immer wieder frage, ob nicht nur bei den Fahrtkosten gelogen wurde. Denn so selbstverständlich, wie hier der Bundestag belogen wurde, früher immerhin ein christliches Ministerprivileg, dürfte noch einiges in den Akten schlummern. Z.B. Ihre Zusage von Fahrtkosten, dann nur eine Teilbewilligung und am Ende gar eine Überzahlung. Oder die versuchte Kriminalisierung durch falsche Fahrtkostenanträge und Aufforderung zum Steuerbetrug durch zu hohe Fahrtkosten. So blieb mir nun nur die öffentliche Schadensersatzforderung. In der Hoffnung, dass es noch Beamte gibt, die Ihren Diensteid ernst nehmen und Politiker die sich für die Machenschaften Ihres Kollegen interessieren und beide für den Bürger da sind. Also Menschen mit Ehrgefühl und dem Interesse an der Wahrheit. Ich gehe davon aus, dass ich durch diese öffentliche Schadensersatzforderung weitere Informationen und Unterstützung erhalte. Ein wenig habe ich immer noch die Hoffnung, dass sich endlich die "vorgesetzten" Dienststellen der ARGE, der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und die Bundesagentur für Arbeit, einschalten und öffentlich untersuchen. Denn es bleibt nur übrig, dieses unsägliche Chaos "Blatt für Blatt" aufzuräumen, die Verursacher festzustellen und in Regress zu nehmen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Ebenso wie für ein fundiertes Gespräch mit Zielrichtung rückhaltlose Aufklärung und Unterstützung meiner Arbeitssuche. Die immer bis zu dem Punkt, an dem die ARGE ins Spiel kommt, erfolgreich ist. Ich erwarte Ihre Nachricht bis zum 20.12.07. Mit freundlichen Grüßen Bruno Schillinger GG Art. 1. "Die Würde des Menschen ist unantastbar" plus Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten: "Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen." = Frage : Wie verträgt sich dies mit ALGII, Zwangsumzügen, oder z.B. wo ist die Amtsmithilfepflicht geblieben ? Persönlich gefragt : Gilt bereits die Aufklärungsverweigerung der bisherigen Stellensabotage als Meineid ? - Beamte müssen nach Recht und Gesetz handeln (Gesetzestreue). Weisungen Vorgesetzter sind grundsätzlich zu befolgen (Gehorsamspflicht). Allerdings gibt es das Recht und die Pflicht zur Beanstandung, der sog. Remonstration, falls ein Beamter meint oder erkennen kann, ein Vorgang oder eine Weisung sei unrechtmäßig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||