| - Petition (5 S.) - Bundestag Antwort/Einstellung (8 S.) - meine Antwort (5 S.) - Artikel PR-Sozial (1 S.) - Fahrtkostenantrag - Ablehnung Widerspruch durch die ARGE 28.11.07 - Klage folgte sofort - Mail an Bundestag - | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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2 Jahre arbeitslos - dank der ARGE 28.11.2007 Sozialgericht Freiburg Habsburgerstr. 127 79018 Freiburg per Fax : 0761-20713-10770503Seiten : 10 Klage gegen Ablehnung meines Widerspruch durch die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald 98-61702BG0000801-W631/07 vom 26.11.07 (6 beim Datum handschriftlich mit TipEx geändert, wie PLZ und Hausnummer der ARGE) Sehr geehrte Damen und Herren, Gegen die Ablehnung meines Widerspruchs lege ich hiermit Widerspruch ein. Ich teile die Klage auf in - Erstattung der abgelehnter Fahrten zur ARGE - Aufklärung der Kostenzusammensetzung für Vorstellungsgespräch am 10.02.07 Erstattung der abgelehnter Fahrten zur ARGE: Die ARGE hat im Widerspruch die Kostenübernahme für die Termine am 16.01.2007 ("Ablehnung weil zur Vorsprache nicht eingeladen") und am 16.02/06.03.2007 ("Ablehnung, weil Erstattungsbetrag unter 6,00 liegen würde") abgelehnt. Ich hatte am 16.01.07 um 14.00 einen Termin bei Frau Wehrle, wo es um den Zwangsumzug ging. Da die ARGE aber offensichtlich nicht weiß wie man "Einladung" definiert, bleibt anscheinend nur die schriftliche Einladung per Einschreiben mit Rückschein durch die ARGE aus, um eine tatsächliche Einladung zu haben. Mündliche Vereinbarungen sind offensichtlich wertlos. Das die beiden anderen Termine abgelehnt wurde, weil die Kosten je Fahrt unter 6,- liegen, widerspricht der ARGE Aussage gegenüber dem Bundestag zu dieser Praxis (Anlage Seite 6 Mitte: "Grundsätzlich werden Fahrtkostenerstattungen für das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zu Grunde gelegt, die Notwendigkeit von Fahrten mit dem Pkw ist jeweils gesondert zu begründen. Hierbei werden Aufwendungen über 6 einzeln erstattet, bei geringeren Aufwendungen je Fahrt sind mehrere Fahrten zusammenzufassen"). Ich bitte um zusätzliche Abklärung, ob hier vielleicht ein Bandenbetrug vorliegt. Denn bereits die Tatsache, dass eine kleine ARGE den Bundestag belügt, was früher immerhin Ministerprivileg war, zeigt auf, was unter dem Deckmantel ARGE vor sich geht. Vor allem aber auch, ob die ARGE Briesgau-Hochschwarzwald und andere ARGEn völlig unnötig Prozesse provoziert haben. Zusätzlich bitte ich die ARGE zu verurteilen, zu erklären, wieso sie mir gegen besseres Wissen 2 Fahrtkostenanträge über je 6,80 für den Bus zur Unterschrift vorlegten und mich damit kriminalisieren wollte, statt der tatsächlich beantragten 5,60 für den Pkw. Wobei diese Anträge dann abgelehnt wurden. Ebenso sollte die ARGE aufklären, wieso Sie in den Vorladungen schreibt, dass Fahrtkosten unter 6,- grundsätzlich nicht erstattet werden und gleichzeitig den Bundestag gegenteilig informiert. Aufklärung der Kostenzusammensetzung für Vorstellungsgespräch am 10.02.07: Aus dem Widerspruch ist immer noch nicht ersichtlich, wie sich die insgesamt überwiesenen 244.- zusammensetzen. Nachdem die ARGE vor dem Vorstellungsgespräch am 10.02.07 (Samstag) alle Informationen verweigert hat und ich mit geliehenen Benzin auf Tour musste, inkl. Übernachtung im Auto, wurde mir am 16.02.07 zugesagt, dass diese Kosten übernommen werden - mit 0,20 /km insgesamt 1.158 km. Kurz darauf kam aber nur ein Teilbewilligungsantrag über 130,- , den angeblich maximalen Förderbeitrag für ein Vorstellungsgespräch, den ich unterschreiben sollte. Von einer Maximalsumme war beim Termin am 16.02.07 überhaupt keine Rede. Nachdem ich den Antrag auf die vollen km geändert und neu eingereicht hatte, wurden zu den inzwischen eingegangenen 130,- nochmals 114,- überwiesen, insgesamt 244. Wie sich die 244,- und damit eine Überzahlung zu den 231,60 zusammensetzen wurde nie erklärt. Da in dem Gespräch am 16.02. gesagt wurde, dass nur die Kosten von 0,20 /km erstattet werden, ohne irgendwelchen Mehraufwand, ist dies für mich zumindest eine unerklärbare Überzahlung. Es sei denn, ich wurde zu dem Mehrbedarf belogen. Inzwischen muss ich belogen sagen, denn soviel Falschinformationen, inkl. an den Bundestag, können einfach nur professionell verbreitet werden. Von den angeblichen "unzutreffende (überhöhte Kilometerangaben" im Widerspruch distanziere ich mich. Ich bin extra die Strecke über Frankfurt gefahren, weil diese meinem Rücken besser tat. Außerdem musste ich dann morgens eine Raststätte zum frisch machen aufsuchen, die aber hinter der Ausfahrt lag. Und soviel Verstand, dass ich mich nach einer Nacht im Auto vor einem Gespräch erst umziehe und frisch mache, sollte die ARGE als Arbeitsvermittlerin doch auch haben. Deshalb möchte ich, dass die ARGE zu folgendem verurteilt wird : - Auskunft zu geben, wieso vor dem Vorstellungsgespräch am 10.02.07 alle Informationen verweigert wurden und sogar schriftlich auf den Termin am 16.02.07 verwiesen wurde. Wodurch das Vorstellungsgespräch (Finalrunde nur noch 2 Teilnehmer) beinahe platzte, hätte ich mir nicht Reservekanister leihen können. - Auskunft zu geben, wieso die angebliche maximale Höchstgrenze von 130,- nicht in dem Gespräch erwähnt wurden - Auskunft zu geben, ob tatsächlich nur Fahrtkosten von 0,20 /km übernommen werden, oder ob es noch einen Mehrbedarf für die Reiseaufwendungen gibt. Um die Relation zu zeigen, weise ich darauf hin, dass die Toilettenkosten höher sind, wie der Tagessatz für Essen. - Auskunft, wieso mir "unzutreffende (überhöhte Kilometerangaben" unterstellt wurden. - Auskunft zu geben, wieso die ARGE alle Informationen verweigert hat und es zu einem Widerspruch und nun zur Klage kommen lässt, obwohl es doch einfacher und günstiger sein müsste fundierte Auskunft zu geben. Da ich aber durch den abgelehnten Widerspruch zu der Klage gezwungen bin und nicht mehr auf eine wahre Auskunft der ARGE hoffen kann, blieb nur die Klage übrig. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Bruno Schillinger Anlage : Schreiben des Petitionsausschusses | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mail an Vorsitzende Petitionsausschuss 28.11.07 20:00 kersten.naumann@bundestag.de Fortsetzung - Re: Pet-4-16-11-81503-028568 - Anruf Frau Vogt - plus Presseaktion Erwerbslosenforum Hat die BA Hartz IV-Empfängern Fahrtkosten in vermutlicher Millionenhöhe vorenthalten? Sehr geehrte Frau Naumann, sehr geehrte Frau Voigt, wenn es nicht so tragisch wäre - Betrug an Bedürftigen und am Bundestag - dann wäre dies die größte Lachnummer die ich bisher erlebt habe. Heute kam die Ablehnung meines Widerspruchs zu den Fahrtkosten zur ARGE an. Begründung "Ablehnung, weil Erstattungsbetrag unter 6,00 liegen würde". Die Ablehnung des Widerspruchs und meine Klage vor dem Sozialgericht habe ich als pdf-Datei angefügt. Ich kann mich des persönlichen Eindrucks nicht mehr erwehren, in eine kriminelle Umgebung geraten zu sein. Oder um es anders zu sagen, den Abgrund von Landesverrat entdeckt zu haben, mit dem der damalige Verteidungsminister Strauß erstmals das Parlament belogen hat. In der Disziplin "Lüge" scheint sich heute offensichtlich jeder Beamte betätigen zu dürfen. Ich gehe davon aus, dass diese nun entdeckten Lügen nur die Spitze eines Eisbergs sind und hoffe, daß nun endlich der tägliche Betrug und Schikane durch die ARGEn öffentlich und gestoppt werden. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Bruno Schillinger T. 07665-930450 www.bruno-schillinger.de/hartz4/ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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