EXKURS : noch eine "Leiche" in der Arbeitsagentur ?
Dieser Text ist ein Teil einer Strafanzeige die ich bei der Staatanwaltschaft gestellt habe. Weil ich ohne die Blockade dieses Herrn schon lange einen Arbeitsplatz im Ausland hätte annehmen können. Aber auch, weil ich es unmöglich und undemokratisch finde, daß ein Beamter seinen krisensicheren Arbeitsplatz zu privater und politischer Arbeit nutzt. Private Arbeitnehmer wären da sicher schon lange geflogen.

Sollte doch eine offizielle Stelle Interesse haben, dann möchte ich gleich darauf hinweisen, daß es nur Auskunft auf schriftliche Anfragen gibt. Denn der Hang zu einstweiligen Verfügungen dieses "Herrn" ist konträr zu seiner Auskunftsbereitschaft

Interessant ist, daß wenn ich in der ARGE die durch den Beamten in bar vom Konto meines sterbenden Vaters abgehobenen € 33.000,- erwähne, diese immer Dollarzeichen in die Augen bekommen. Man kan schon die Paragraphen auf der Stirn ablesen, mit denen sie Auskunft verlangen können - doch das verschwindet sofort, sobald man erwähnt, daß dieser Typ auch ein Beamter ist.

Infos :
- das Geld wurde abgehoben, als mein Vater bereits im Krankenhaus lag
- er starb lt. Notariatsaufstellung dieses Beamten ohne einen einzigen Cent in der Tasche
- Diebstahlsanzeige wurde von ihm aber nicht erstattet
- und die Abhebung wurde erst erwähnt, als wir sie ihm bewiesen haben
- der Beamte hat auch die Bestattung geregelt und dabei nur alte Vollmachten vorgelegt. Obwohl die unbekannten Vollmachten wiederrufen wurden. Die aktuelle Vollmacht, die unser Vater kurz am Einlieferungstag ins Krankenhaus unterschrieben hatte, wurde dabei offensichtlich "vergessen". Denn die endete ja mit dem Tod. Nur wie er an die alten Vollmachten rankam ist immer noch sein Geheimnis. Ebenso, wieso die Vollmachten mit der Schrebmaschine/Computer geschrieben waren, obwohl mein Vater weder Schreibmaschine noch PC besaß.
- Inzwischen hat er nach Monaten und einer Aussageverweigerung vor der Staatsanwaltschaft bei seinem Schwiegersohn (Anwalt) eine eidesstaatliche Versicherung abgegeben, daß er das Geld übergeben hat. Kann ja sein, aber zu einem Folgeauftrag oder einer Schenkung schweigt er sich weiter aus.
- Sein Schwiegersohn hat lange behauptet, daß mein Vater bei seinem eigenen Besuch im Krankenhaus ansprechbar gewesen sei. Inzwischen konnte wir ihn mit seinen eigenem Brief an den Notar der Lüge überführen. Allerdings ließen wir ihn diese Aussage extra vor Gericht bestätigen und dies zur Sicherheit gleich noch einmal. Strafanzeige wegen Verdacht auf Falschaussage vor Gericht wurde bereits erstattet.

- Da niemand bei der BaFin nachfragen möchte oder kann, ist eine Mailingaktion bei Banken geplant. So eine Art Schatzsuche. Eine ähnliche Aktion bei allen Versicherungen (genau 463) brachte einige interessante Informationen. z.B. das seine Rechtschutzversicherung nicht gekündigt wurde, sondern noch 2 Jahre weiterlief. Wieso der Agenturinhaber dies nicht getan hat, ist rätselhaft. Denn als Anwalt seines Schwiegervaters und meines Vaters wußte er ja vom Tod. Genau, der Agenturinhaber arbeitet in Personalunion Aber vielleicht war es nur Unfähigkeit oder er hat die Bestandsprovision einfach zum Leben gebraucht. Die Rechtschutzversicherung hat lt. telefonischer Auskunft von dem Todesfall durch einen Adressabgleich mit der Post erfahren.

Bei jeder Verhandlung hat sich der "Kumpel" vertreten lassen - und als er persönlich geladen war, ist er einfach unentschuldigt ferngeblieben. Sein Schwiegersohn wußte angeblich nicht, wo er gerade ist. Dieses Nicht-Wissen glaube ich ihm, denn in Anwaltssprache hat er sich vermutlich nur zu dem aktuellen und genauen Standort geäußert, aber nicht, wieso der Mandant und Schwiegervater einfach nicht gekommen ist. Es ist sicher legal, aber für mich ist das ein weiteres Anzeichen, daß gemauert wird was geht.


So wie ich es sehe, scheinen in der neuen Arbeitsagentur noch einige "Leichen" rumzuliegen und Wahrheit und Wirtschaftlichkeit wird offensichtlich nur von den Klienten gefordert.
Auch scheint es keine Stelle zu geben, die das mögliche Fehlverhalten von Beamten auf dienstrechtlcihe Aspekte überprüft. Was ich mir in unserem überregulierten Deutschland kaum vorstellen kann. Oder wollte mir einfach niemand diese Stelle nennen ?
Es bleibt auf jeden Fall interessant und ich bleibe dran. Denn erstens habe ich leider zuviel Zeit und zweitens geht es um mein Startkapital in die Selbstständigkeit.

Wer weitere Tips oder Suchmöglichkeiten hat, darf sich gerne melden.
Auszug

11. Verdacht auf Verrat von Dienstgeheimnissen gegen H. Beamter oder unbekannt
RA xyz hat gegen mich Strafanzeige (wurde eingestellt) erstattet, weil ich trotz der Erbschaft Arbeitslosenhilfe bezogen habe. Allerdings nannte er seine Quelle nicht.
Da ich annehme, dass es eine familieninterne Quelle ist, erstatte ich hiermit Anzeige wegen Verdacht auf Verrat von Dienstgeheimnissen gegen H. Beamter, bzw. gegen Unbekannt
Ich befürchte, dass entweder H. Beamter oder unbekannt die Möglichkeiten der Dienststelle dazu nutzen, mich auch anderweitig überprüfen zu lassen. Wozu solchen Aktivitäten spätestens seit dem 1.4.05 ja alle Türen weit und unkontrolliert offen stehen.
Ein weiteres Indiz für den möglichen Datenmissbrauch im Arbeitsamt/ARGE ist die überraschend abgegebene eidesstattliche Versicherung (A17) von H. Beamter. Ich hatte bei der ARGE (Geschäftsleitung - vertraulich - 28.05.2005) ein Darlehen beantragt um ein Urteil aus der Erbsache vollstrecken zu lassen. Dabei habe ich wie immer, weder einen Namen noch ein Aktenzeichen genannt. Bisher habe ich dazu überhaupt noch keine Nachricht oder Antwort erhalten.
Aber die eidesstattliche Versicherung von H. Beamter, die er unerwartet abgibt und dies obwohl er seit dem Tod unseres Vaters (08.09.2002) eine unglaubliche Informationsblockade betreibt und freiwillig keine Informationen preisgibt. Bzw. durch seinen Schwiegersohn nur Bruchstücke "H. Beamter sind keine weiteren Taschenuhren oder Münzsammlungen bekannt", was aber völlig an der Frage vorbeiging. Und deren Wahrheitsgehalt, wie z.B. "H. Schillinger war während meines Besuches im Krankenhaus ansprechbar" zumindest zweifelhaft ist und sogar durch dessen eigenen Schriftwechsel widerlegt werden kann. Das sich H. Beamter in seiner Vernehmung vor der Staatsanwaltschaft ausdrücklich auf sein Schweigerecht beruft, ist ebenso aufschlussreich.
Nach meinen Informationen von leitender Stelle, scheint der Datenschutz im Arbeitsamt am Ende nur im Diensteid zu bestehen. Denn es war in einem vertraulichen Gespräch nicht möglich, festzustellen, wer alles auf meine internen Daten zugegriffen hat. Ich gehe aber davon aus, dass die Zugriffe auf die Daten zumindest automatisch protokolliert werden. Ansonsten hätte ja jeder Mitarbeiter der Arbeitsagentur, Zugriff auf Daten Dritter und könnte sich dann entsprechende Vorteile verschaffen.
Außerdem ist mir noch heute rätselhaft, wie mein Vater Ende 2000 an meine private Telefonnummer gekommen ist und mich anrufen konnte. Denn diese steht nicht im Telefonbuch oder ist bei der Auskunft abrufbar, wurde aber beim Arbeitsamt als Kontaktnummer angegeben. Im privaten Kreis wurde eine andere Nummer verwendet.

12. Verdacht auf Schädigung des Staates durch das außerdienstliche und innerdienstliche Verhalten von H. Beamter
Außerdienstlich
: Hätte Hr. Beamter zumindest versucht, den Tod meines Vater, die Beerdigung und auch den Nachlass meines Vaters normal auszuführen, statt alle Informationen zu verweigern und durch seinen Schwiegersohn falsche Informationen zuzulassen, hätte ich 2003 eine von mehreren angebotene Stellen in Groß Britannien annehmen können, statt auf Arbeitslosenhilfe angewiesen zu sein. Auch das verweigern aller Informationen und das zurückhalten und willkürliche Verwenden von Vollmachten sollte ein Beamter nicht machen. Durch dieses Verhalten sind dem Staat unnötige Kosten entstanden.
Innerdienstlich : Unter anderem Verwendung des Diensttelefons für private Zwecke. H. Beamter hat mich am 09.09.02 (nachmittags) aus dem Arbeitsamt StadtXXX heraus angerufen (Displayanzeige + Computerprogramm KlickIdent) um mir mitzuteilen, dass er "Vollmachten" hat. Nach meinen Informationen soll er auch von der Bank dort angerufen worden sein, um ihm mitzuteilen, dass das Geld meiner Tante (Erbsache unserer Großmutter) auf dem Konto meines Vaters eingegangen ist. Danach hat er prompt die € 33.000,- in bar in der Sparkasse Breisach abgeholt. Vorher sollen mehrfach Anrufe bei der Bank erfolgt sein, in denen nach dem Eingang des Geldes gefragt wurde. Zusätzlich setzt H. Beamter seine Dienstnummer auf seiner Internetseite als Ortsvorsteher ein (Anlage A20/A22). Ebenso wie seine E-Mail Adresse "vname.Beamter@arbeitsamt.de" bei dem Ortsverband der PARTEI Stadt (Anlage A21). Und zieht damit auch seinen eigenen Nutzen durch seine dauernde Erreichbarkeit für sich als Politiker.
Außerdem frage ich mich, ob H. Beamter die Abwesenheit am 19.08.02 als er unseren Vaters ins Krankenhaus gefahren hat; als er dann Tage später die € 33.000,- direkt bei der Sparkasse in Breisach bar abgehoben hat und die Tätigkeit am 09.09.02 per Urlaub abgerechnet hat.
Solche flexiblen Arbeitszeiten wünscht sich mancher normale Arbeitnehmer sicher auch.