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Bisher gestellte Strafanzeigen, die einfach nur eingestellt wurden. Da frage ich mich als Empfänger von Arbeitslosengeld, was mir passiert wäre, wenn ich die Aussage einfach verweigert hätte oder Wertgegenstände (z.B. Taschenuhr ca. 4.000,- ) oder Vermögen (z.B. 33.000,- in bar) verschwunden wäre. Was geschieht eigentlich bei einem normalen Arbeitslosen ? Wieso sucht hier niemand von der ARGE/BA/AA ? Es geht immerhin um mind. 33.000,- Anmerkung : Die ARGE/AA/BA kennt den Inhalt dieser Strafanzeigen mit vollem Namen. Für Nachforschungen reichte es trotzdem nie - immer nur "Privatsache". Trotzdem konnte der betroffene Beamte diese Unterlagen der ARGE/BA/AA dem Gericht vorlegen. Wieso ? Hilft hier die Amtsleitung bei der Vertuschung der Angelegenheit ? Eine einfache Datenabfrage oder ein Gang über den Flur, der berühmte kurze Dienstweg einmal anders, könnte Klärung bringen. So wird aber angeblich nichts unternommen. Nicht einmal der Datenschutz wurde sichergestellt. Oder wieso wußte der RA Schwiegersohn plötzlich interne Daten ? Wieso wird so geblockt, statt offen gelegt und untersucht ? Wieso ging bei der Arbeitssuche so viel schief ? Die selbst gefundenen Stellen wurden regelrecht sabotiert. Anwaltskammer : Wieso läßt diese zu, daß sich ein Anwalt am Gesetz regelrecht entlanglügt ? Die Staatsanwaltschaft stellt einfach ein und für die Anwaltskammer ist der Fall erledigt. WIESO ? Das der Anwalt nicht die Wahrheit sagte und jahrelang gelogen hat ist mit dessen eigenen Unterlagen bewiesen worden. Und nur weil ein Staatsanwalt kein Interesse hat, ist es anscheinend legal. Aber wieso wurden die Beschuldigten direkt vom Staatsanwalt vernommern, während die weiteren Aussagen des Opfers über die Polizei "gefiltert" wurden ? Zur Information ein Auszug aus dem Grundgesetz der BRD : Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote] (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (Dann bin ich gespannt ob in diesem Fall nun richtig und öffentlich ermittelt wird oder ALLE Ermittlungen bei Straftaten unter 33.000,- überhaupt nicht mehr verfolgt werden.) (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Artikel 12 [Berufsfreiheit; Verbot der Zwangsarbeit] (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig. Dies nur zur Vollständigkeit, mit Hinweis auf die sogenannten 1-Jobs die angeblich zum Test der Arbeitswilligkeit dienen sollen. Aber vielleicht melden sich nun die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes freiwillig zu diesen Jobs, denn was kann gemeinsnütziger sein, wie die Arbeit im öffentlichen Dienst ? Übrigens, dieser angebliche EURO ist KEIN Lohn, sondern NUR eine Mehraufwandsentschädigung (z.B. Fahrtkosten, usw.) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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30.07.2005 Staatsanwaltschaft Freiburg Holzmarkt 2 79098 Freiburg im Breisgau Wiederaufnahme der Strafanzeige Aktenzeichen xxx Anzeige gegen VN-Beamter Beamter / VN-Schwiegersohn Schwiegersohn / unbekannt Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem die Auskunftsklage abgeschlossen ist und in dem Verfahren einige zurückgehaltene Informationen endlich ans Licht gekommen sind und H. Beamter zumindest minimal Auskunft gegeben hat, möchte ich meine damalige Strafanzeige erneuern und erweitern. Gegen VN-Beamter Beamter, Straße, PLZ Stadt gegen RA VN-Schwiegersohn Schwiegersohn, Straße, PLZ Stadt gegen Unbekannt 1. Versuchte Unterschlagung Taschenuhr/Münzsammlung durch H. Beamter und Beihilfe durch RA Schwiegersohn 2. Unterdrückung von Vollmachten - vermuteter Diebstahl der alten Vollmachten - Verwendung ungültiger Vollmachten zur Bestattung - Verdacht auf Störung der Totenruhe/Leichenschändung durch Verwendung von ungültigen Vollmachten gegen H. Beamter und RA Schwiegersohn 3. Erschleichung des Erbenstatus durch H. Beamter und Beihilfe durch RA Schwiegersohn 4. Falschaussage und gezielte Falschinformation durch RA Schwiegersohn 5. Verdacht auf Beihilfe zur Unterschlagung durch Vorspiegelung des Besitzes einer Testamentsvollstreckervollmacht durch RA Schwiegersohn um Zeit zu gewinnen 6. Verdacht auf Unterschlagung von mindestens 33.000,- gegen H. Beamter und Beihilfe durch RA Schwiegersohn 7. Verdacht des Missbrauchs der Betreuervollmacht (Anlage A11) und Verstoß gegen seine Pflichten 8. Verdacht auf Strafvereitelung - Beihilfe zum Diebstahl gegen H. Beamter und RA Schwiegersohn 9. Verdacht auf Abgabe einer unzutreffenden eidesstattlichen Erklärung (A17) 10. Verdacht auf Unterschlagung der Kfz-Versicherungs-Erstattung durch H. Beamter oder unbekannt. 11. Verdacht auf Verrat von Dienstgeheimnissen gegen H. Beamter oder unbekannt 12. Verdacht auf Schädigung des Staates durch das außerdienstliche und innerdienstliche Verhalten von H. Beamter Ich nehme an, dass es nun auch genügend Anhaltspunkte gibt, um diesmal beim Bundesamt für Finanzen nachzufragen, was sich auf den Konten und evtl. Wertpapieren meines Vaters getan hat. Und vor allem kann man nun H. Beamter vielleicht auch belangen, sollte sich herausstellen, dass hier einiges krumm gelaufen ist. Denn ich bekomme keine Auskunft, weil auf dem Erbschein H. Beamter angegeben wurde und dieser sich weigert, die Suche nach Vermögen zu unterstützen. Und damit auch jede weitere private Suche blockiert. Ebenso werden Informationen verweigert, wie H. Beamter an die Vollmachten kam, denn wenn man sie übereinander legt, dann befindet sich die Unterschrift fast immer an der gleichen Stelle und wird nur durch eine unübliche Zeilenschaltung und Buchhalternase einigermaßen passend erreicht. Und da RA Schwiegersohn ja auch mit den Blankovollmachten die er von H. Beamter hat, "herumgeprotzt" hat (Notariats-termin : "damit kann ich sogar seine Scheidung einreichen"), nehme ich an, dass auch von meinem Vater solche Blankovollmachten existierten. Vor allem, da dieser weder eine Schreibmaschine oder gar einen Computer besaß. Mir ist immer noch unverständlich, wieso H. Beamter sich vor dem Tod unseres Vaters nicht einfach gemeldet und sagte "Euer Vater liegt im sterben; er ist im Krankenhaus in Breisach , ich habe diese Vollmachten von ihm und auch vor einer Woche 33.000,- in bar vom Konto eures Vaters abgehoben". Aber so ein Verhalten kann ich mir nur durch eine unbeschreibbare Ignoranz und Unmenschlichkeit oder irgendwelche Unregelmäßigkeiten erklären. Wobei anscheinend feststand, dass unser Vater nach dem Krankenhausaufenthalt in ein Pflegeheim sollte. Daher gehe ich davon aus, dass die 33.000,- Barabhebung vielleicht dazu diente, das Vermögen zu mindern. Denn es ist auch von einer weiteren Barabhebung von 17.000,- die Rede. Weiter gehe ich davon aus, dass durch die Blockadepolitik ein gewohnter Trend durchgesetzt werden sollte. Blockieren; nichts sagen; widersprüchliche Auskünfte geben lassen, aufgewertet durch den Status eines Anwaltes; Gesprächseinladungen werden ignoriert; aussitzen; und wenn dann immer noch nicht Ruhe ist, eine einstweilige Verfügung. Nur scheint jetzt das Ende des Weges gekommen zu sein. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis und Berücksichtigung für meine sicher etwas laienhafte Ausdrucksweise. Aber nachdem RA Schwiegersohn sogar die große Kammer des Landgerichtes angerufen hat, um seine abgelehnte, einstweilige Verfügung doch noch durchzusetzen und dort u.a. belehrt wurde, dass es keine Mehrzahl von "Geld" gibt, sind sogar linguistische Missverständnisse nicht ausgeschlossen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Ich bin aber erst ab dem 20. August wieder erreichbar. Mit freundlichen Grüßen Anlagen : A01 - Notariatsaufstellung A02 - Aktenvermerk von RA Dr. MAnwalt zur "handschriftlichen Testamentsvollstreckervollmacht" des RA Schwiegersohn A03 - Notariat Breisach - ungültige Testatmentsvollstreckererklärung A04 - goldene Taschenuhr - Bestätigung/Gutachten A05 - Rückgabe goldene Taschenuhr an Besitzerin A06 - 01.09.1993 - Ergänzung der Vollmacht vom 31.08.03 A07 - 25.07.2002 A08 - 05.10.1997 "Vermächtnis Gerhard Schillinger" A09 - 19.08.2002 - Vollmacht A10 - 31.08.1993 Vorsorgevollmacht A11 - 07.08.1993 Betreuervollmacht A12 - Schreiben RA Schwiegersohn an Notariat, dass H. Schillinger bei seinem Besuch nicht mehr ansprechbar war A13 - Urteil Amtsgericht - Aussageverweigerung RA Schwiegersohn A14 - 15.04.2003 - Bestätigung RA Schwiegersohn, dass H. Beamter die 33.000,- bar selbst abgehoben hat A15 - "handschriftliche" Testamentsvollstreckererklärung des RA Schwiegersohn A16 - Bankunterlagen - Vollständigkeit ? nur Dateiausdruck - meine eigenen Unterlagen in dieser Form wurden vor Gericht angezweifelt A17 - Eidesstattliche Versicherung H. Beamter A18 - Erbschein "beerbt von seinem Betreuer : VN-Beamter Beamter" A19 - Urteil Landgericht Freiburg A20 - Ausdruck Internet baden.de A21 - Ausdruck Internet Ortsverband Freiburg A22 - Ausdruck Internet Stadt Freiburg Ortschaften A23 - Einstellungsverfügung Staatsanwaltschaft - Beamter "ausdrücklich von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht" A24 - nicht vorgelegt A25 - RA Schwiegersohn - geringer Verkehrswert - "Gebühren reduzieren bei Notariat" A26 - 21.07.2003 - Fragenkatalog an H. Beamter (wurde nicht beantwortet) 1 CD mit allen Dokumenten als pdf - da die Druckqualität nicht immer optimal ist 1. Versuchte Unterschlagung Taschenuhr/Münsammlung durch H. Beamter und Beihilfe durch RA Schwiegersohn - Einstellungsschreiben Punkt b (Anlage A23): Aus der Einstellungsverfügung : "Bezüglich Taschenuhr und Münzsammlung ist festzustellen, dass die Beschuldigten deren Existenz gerade nicht verheimlicht haben, sondern sie Gegenstand der Erbauseinandersetzung waren." : Diese Feststellung ist falsch. Herr Beamter hat in der Notariatsaufstellung sowohl die goldene Taschenuhr (Familienerbstück), wie auch die Münzsammlung verschwiegen. Obwohl es hier eine separate Position dafür gibt : "Pos. 4. Kunstgegenstände, Schmucksachen, Gold- und Silbersachen ___ EUR". Auf unsere Rückfrage über RA Dr. MAnwalt Ende Januar 2003, wo die Taschenuhr und Münzsammlung verblieben ist, hat Herr Beamter gar nicht reagiert. Allerdings hat Herr Schwiegersohn diese Gegenstände beim Termin im Haus unseres Vaters am 04.04.2003 aus seiner Aktentasche gezogen. Rückfragen beantwortete er, dass er nicht weiß, wie diese Dinge in den Besitz von Hr. Beamter gekommen sind und versucht sich mit der Schutzbehauptung herauszureden, dass Herr Beamter diese Dinge unter "Hausrat" (Notariatsaufstellung Pos. 5) eingerechnet hat. Der Wert des Hausrates betrug aber nur 500,-. Und als Verwaltungsbeamter sollte H. Beamter ja ein Formular ausfüllen können. Außerdem, wieso behält Herr Beamter das Eigentum meines Vaters einfach und erwähnt den Besitz mit keinem einzigen Wort ? Hätten wir uns nicht daran erinnert und über RA Dr. MAnwalt nachgefragt, wären diese Wertgegenstände einfach verschwunden geblieben. Dies ist für mich zumindest versuchte Unterschlagung. Denn die Wertsachen wurden erst 7 (sieben) Monate nach dem Tod unseres Vaters und erst nach anwaltlicher Rückfrage zum Gegenstand der Erbauseinandersetzung. Die Uhr wurde mittlerweile auf mindestens 2.000.- Euro geschätzt (Anlage A04). Und ich gehe davon aus, dass den Herren Beamter/ Schwiegersohn der Wert bekannt war, bzw. beide zumindest wussten, dass das zurückhalten fremden Eigentums nicht rechtens ist. Sowohl RA Schwiegersohn, als auch Hr. Beamter (Verwaltungsbeamter, Ortsvorsteher, Schöffe, usw.) dürften ausreichend rechtliche Kenntnisse haben. Obwohl hier der gesunde Menschenverstand ausreichen sollte. Durch das siebenmonatige, verheimlichen dieser Gegenstände und der Auskunftsverweigerung muss ich befürchten, dass Herr Beamter noch weitere Gegenstände unseres Vaters in seinem Besitz hat. Eine Rückfrage hat H. Schwiegersohn damit beantwortet, dass H. Beamter keine weiteren Taschenuhren und Münzsammlungen bekannt seien. Die Frage lautete aber, "ob er weitere Dinge unseres Vaters behalten hat". Dabei sei nur auf die Pistole und Revolver verwiesen, die ebenso wie die vier Gewehre in Gerüchten immer wieder erwähnt wurden, aber nirgendwo zu finden waren. Bei der Anzahl der Gewehre haben die Gerüchte zumindest gestimmt, denn es waren vier Gewehre vorhanden, wovon nur 2 angemeldet waren. Ebenso wie verschwundenen, persönliche Dinge unseres Vaters (Ausweis, Geldbeutel, Uhr, Adressbuch, usw.). Zum Adressbuch gab es einen Hinweis "wird wohl der Nikolaus mitgenommen haben" (RA Schwiegersohn am 29.11.04 in der Verhandlung vor dem Landgericht). Die goldene Taschenuhr wurde mir am 04.04.03 zur Weitergabe an die rechtmäßige Eigentümerin übergeben, was ich auch getan habe (Anlage A05). Auf einen Irrtum beim ausfüllen der Unterlagen kann sich H. Beamter auch nicht berufen, da ihm auch klar war, dass die Notariatsaufstellung zur Festlegung der Steuern und Gebühren herangezogen wird. Weshalb er auch um Gebühren zu sparen, die Angaben zum Wert des Grundstückes/Hauses nicht sehr hoch ansetzte "um Gebühren zu sparen" (Anlage A25). Wobei wir nicht die Zahlenwerte bemängelten, sondern dass das bebaubare Grundstück nun um 100 qm kleiner war, wie im Scheidungsgutachten und der Garten um 100 qm vergrößert wurde. Die Garage also nicht mehr dazugehörte. Der Grund dafür kann aber nicht in den Notariatsgebühren gelegen haben. Zum wirklichen Grund gibt es im Moment aber bereits zwei Hinweise. 2. Unterdrückung von Vollmachten - vermuteter Diebstahl der alten Vollmachten - Verwendung ungültiger Vollmachten zur Bestattung - Verdacht auf Störung der Totenruhe/Leichenschändung durch Verwendung von ungültigen Vollmachten gegen H. Beamter und RA Schwiegersohn Bei der Verhandlung am 29.11.04 hat RA Schwiegersohn drei weitere Vollmachten aus der Tasche gezogen und vorgelegt (Anlagen A09 - A10 - A11). Die letzte Vollmacht (A09) vom 19.08.2002 geht aber nicht über den Tod hinaus. Dieses Manko war den Herren Beamter und Schwiegersohn offensichtlich bewusst und dürfte der Grund sein, wieso Hr. Beamter bei den Beerdigungsformalitäten nur alte Vollmachten vorgelegt hat, die ihn als Bevollmächtigten erscheinen ließen (Anlagen A06 - A07 - A08). Wobei die Vollmachten A06 und A10 zusammengehören. Hier muss ich aber annehmen, dass mein Vater Herrn Beamter die neue Vollmacht gegen Rückgabe der alten Vollmachten ausgehändigt hat. Wie Herr Beamter wieder in den Besitz der alten Vollmachten kam, ist ungeklärt. Er besaß die Wohnungsschlüssel und es ist zu befürchten, dass er sich diese Vollmachten ohne Wissen meines Vaters wieder angeeignet hat. Zumindest machte er sich nach dem Tod in der Wohnung zu schaffen und gab bis heute keine Auskunft dazu (A26). Auch stellt sich nun die Frage, ob mein Vater nicht auch ein neues Testament geschrieben hat. Denn wenn mein Vater H. Beamter die "Vollmacht über den Tod hinaus" entzieht, gibt es auch den Verdacht, dass er auch ein anderes Testament erstellt hat. Ein Indiz dafür ist auch, dass H. Beamter die Familie erst nach dem Tod unseres Vaters informiert hat. (Punkt 7.). Und nicht bereits über den schlechten Gesundheitszustand. Da auch seinem Schwiegersohn H. Schwiegersohn der schlechte Gesundheitszustand bekannt war, wundert mich dieses Verhalten zumindest. Denn egal wie die Verhältnisse waren, sollten Informationen über so eine schwere Erkrankung nicht eigenmächtig zurückgehalten werden. Besonders da er ja auch eine "Betreuervollmacht" (A11) hatte und vom Arzt laufend und umfassend informiert wurde. Auf jeden Fall ist die über 2-jährige Unterdrückung der richtigen Unterlagen mindestens ein Indiz dafür, dass Hr. Beamter und RA Schwiegersohn sehr wohl bekannt war, dass eine ungültige Vollmacht benutzt wurde. Worauf auch hinweist, dass H. Beamter sich am 01.09.1993 eine Ergänzungsvollmacht (A06) zur Vollmacht vom 31.08.1993 (A10) ausstellen ließ. Weshalb die Erweiterung "über den Tod hinaus" von meinem Vater am 19.08.02 (A09) aber ofensichtlich bewusst nicht mehr verwendet wurde. Da mit der aktuellen Vollmacht H. Beamter die Bestattung nicht hätte durchführen können und jeder Bestatter den Auftrag sicher abgelehnt hat, haben die Hrn. Beamter und Schwiegersohn auch die Totenruhe gestört und eine normale Beerdigung bewusst verhindert.. 3. Erschleichung des Erbenstatus durch H. Beamter und Beihilfe durch RA Schwiegersohn Zusätzlich muss ich davon ausgehen, dass Hr. Beamter sich den Status als "Erbe" erschlichen hat, um sein Tun nachträglich rechtlich abzusichern. Hier bin ich gerne bereit, den Erben-Status anzufechten, falls Herr Beamter wieder nicht bereit ist, an der Aufklärung mitzuhelfen und wie bei der ersten Anzeige "Der Beschuldigte Beamter hat sich zur Sache nicht geäußert und ausdrücklich von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht". Wobei ich annehme, dass hier ein öffentliches Interesse besteht und ich nicht zuerst mit Steuergeldern (Prozesskostenhilfe) gegen den meiner Meinung nach erschlichenen Erben-Status von H. Beamter klagen muss. Da H. Beamter auch Beamter ist, könnte hier das Beamtenrecht vielleicht auch einige Ansatzpunkte geben. Andernfalls sehe ich mich gezwungen, gegen den Erbstatus mit Prozesskostenhilfe, also Steuergeldern, zu klagen. 4. Falschaussage und gezielte Falschinformation durch RA Schwiegersohn RA Schwiegersohn hat in der Verhandlung vor dem Landgericht am 29.11.04 auf die Frage von RA M2Anwalt gesagt, dass unser Vater bei seinem Besuch ansprechbar gewesen ist. Diese Aussage hat er auf Rückfrage durch RA M2Anwalt nochmals bestätigt. Auf den Vorhalt seines eigenen Schreibens (Anlage A12) am den Notar NAME wurde er sprachlos und grummelte etwas unverständliches. In seinem Schreiben vom 17.10.2002 hat RA Schwiegersohn selbst geschrieben, dass unser Vater bei seinem Besuch überhaupt nicht mehr ansprechbar gewesen ist. Wobei anzumerken ist, dass RA Schwiegersohn auch am 04.04.03 vor 4 Zeugen (RA Dr. MAnwalt, Fr.xxx, Richard Schillinger und ich) gesagt hat, dass unser Vater ansprechbar gewesen ist. Auf Nachfrage hat er auch hier nochmals bestätigt. Und wenn ich mich richtig erinnere, hat RA Schwiegersohn auch bei seiner Vernehmung vor der Staatsanwaltschaft die Geschäftsfähigkeit meines Vaters bestätigt. Nach meiner Meinung wollte RA Schwiegersohn gezielt den Eindruck erwecken, dass unser Vater wirklich "völlig überraschend" verstorben ist und alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Und er als sein Anwalt sein Vertrauen hatte. Dass er auch der Schwiegersohn von H. Beamter ist, haben wir erst durch einen Zufall erfahren. Und hier besteht vermutlich auch ein Interessenkonflikt. Der in der Anwaltskammer zumindest angesprochen werden sollte. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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5. Verdacht auf Beihilfe zur Unterschlagung durch Vorspiegelung des Besitzes einer Testamentsvollstreckervollmacht durch RA Schwiegersohn um Zeit zu gewinnen RA Schwiegersohn hat mir während seines Anrufes am 12.09.02 (Donnerstag) gesagt, dass er eine Testamentsvollstreckererklärung meines Vaters besitzt und diese noch vom Nachlassgericht geprüft und dann bestätigt wird. Diesen Besitz hat er am 19.09.02 auch gegenüber RA MAnwalt bestätigt, wobei er hier sogar die richtige juristische Form "handgeschrieben" genannt hat (Anlage A02). Diese Vollmacht stellte sich nicht nur als ungültig heraus, sondern RA Schwiegersohn wusste bereits spätestens seit dem 09.09.02 durch das Notariat, dass sie ungültig ist (Anlage A24). Falls seine juristischen Kenntnisse hier mangelhaft waren. Die erneute Vorlage beim Notariat Breisach am 17.10.02 diente meines Erachtens nur der Verschleierung. Ich befürchte, dass RA Schwiegersohn diese "Vollmacht" in Verbindung mit den anderen Vollmachten seines Schwiegervaters genutzt hat. Denn wer prüft im Tagesgeschäft noch eine Vollmacht auf Gültigkeit nach, wenn diese von einem Anwalt eingereicht wird ? Die Frage, ob RA Schwiegersohn die Testamentsvollstreckervollmacht genutzt hat, wurde nicht beantwortet. Dafür ist mir seine juristische Erklärung am 04.04.03 in Erinnerung geblieben "Eine Vollmacht ist erst dann ungültig, wenn sie für ungültig erklärt wurde". 6. Verdacht auf Unterschlagung von mindestens 33.000,- gegen H. Beamter und Beihilfe durch RA Schwiegersohn Mein Vater war nach dem Schreiben von RA Schwiegersohn (A12) bereits vor seinem Tod nicht mehr ansprechbar. Dass Hr. Beamter die Familienangehörigen nicht über den schlechten Gesundheitszustand unseres Vaters informiert hat, dürfte vielleicht nur menschlich zu verurteilen sein, obwohl es auch zu seinen Aufgaben als finanzieller Betreuer gehört hätte Aber es bestärkt den Verdacht, dass die beiden Herren vor und nach dem Tod unseres Vaters in eigener finanzieller Sache aktiv waren und das Vermögen meines Vaters minderten. Und es entstehen natürlich weitere Zweifel ob H. Beamter die 33.000,- wirklich an einen geschäftsfähigen Sterbenden übergeben hat, oder die "Übergabe" nur eine Schutzbehauptung ist. Denn Fragen zu evtl. Folgeaufträgen nach der angeblichen Übergabe der 33.000.- wurden bisher immer ignoriert. Bzw. RA Schwiegersohn hat vor dem Amtsgericht die Aussage zum Verbleib des Geldes verweigert. Sein O-Ton war "Das Geld wurde übergeben Punkt Mehr sage ich dazu nicht". Was eher in Richtung Mandantenschutz deutete und zu der Auskunftsklage zwang. Und sollte unser Vater nicht mehr ansprechbar gewesen sein, dann hätte H. Beamter gegen seine eigene Vollmacht und Aufgabe verstoßen und wäre er ansprechbar gewesen, dann stellt sich die Frage, wieso keine Antworten zu evtl. "Folgeaufträgen" gegeben werden. 7. Verdacht des Missbrauchs der Betreuervollmacht (Anlage A11) und Verstoß gegen seine Pflichten H. Beamter hat mittlerweile mehrere Vollmachten meines Vaters vorgelegt. Da unser Vater im Krankenhaus aber nicht mehr ansprechbar war, hat H. Beamter im Krankenhaus Breisach anscheinend noch ein Vollmacht vorlegt, dass "er vollständig informiert" und wie ein "nächster Angehöriger" behandelt werden soll. Danach wusste H. Beamter über den schlechten Gesundheitszustand Bescheid und hätte uns informieren müssen. Statt einfach den Tod unseres Vaters abzuwarten und am nächsten Tag (Montag), gleich ein Testament in Breisach abzugeben. Ob sich H. Beamter den "Betreuerstatus" nur angemaßt hat oder auch durch die zurückgehaltenen Vollmachten bereits Betreueraufgaben übernehmen durfte, oder als bezahlter finanzieller Berater unterwegs war, kann ich noch nicht beurteilen. Es ist schon beschämend genug, dass H. Beamter nach dem Tod alles sofort ohne Absprache in die Wege leitete, ein gesittetes Verabschieden von dem Toten unmöglich machte und dann die Unterlagen zuerst herausgeklagt werden müssen. Als Krönung ergibt sich das Bild, dass die Hrn. Beamter und Schwiegersohn den Tod unseres Vaters anscheinend einfach abgewartet haben. Ich bekam die Information aus dem Krankenhaus, dass "Herr Schillinger ist sehr vereinsamt gestorben". Sollte sich herausstellen, entgegen meines persönlichen Eindrucks, dass die Klinik H. Beamter nicht über den Gesundheitszustand informiert hat, erweitere ich meine Anzeige gegen die Verantwortlichen der Klinik. Diese Überprüfung hatte ich H. Beamter auch vorgeschlagen, aber ohne Reaktion seinerseits. Ein von mir gesuchtes Gespräch mit dem behandelnden Arzt haben wir in beiderseitigen Einverständnis abgebrochen. Nachdem ich dem Arzt die bisherigen Umstände grob geschildert habe und ihn bat, keine Auskunft zu geben, falls er nur minimale "Bauschmerzen" dazu hat. Der Arzt hat dem zugestimmt und wir haben das Gespräch abgebrochen. Wobei er anscheinend darüber erstaunt gewesen, ist, dass die Familie über den schlechten Gesundheitszustand überhaupt nicht informiert gewesen ist. Vielleicht kann der Arzt auch dazu befragt werden, ob H. Beamter entsprechende Aussagen "die wollen nicht kommen; ich habe sie informiert; usw." gemacht hat. 8. Verdacht auf Strafvereitelung - Beihilfe zum Diebstahl gegen H. Beamter und RA Schwiegersohn Sollte H. Beamter wirklich die 33.000,- meinem Vater übergeben haben, so wäre es seine Aufgabe gewesen, die Familie nach dem Tod über diese große Summe zu informieren oder zumindest selbst Nachforschungen anzustellen. Denn lt. Notariats-aufstellung des H. Beamter ist unser Vater ohne einen einzigen Cent in der Tasche verstorben. Und dies in einem Krankenhaus, an einem Sonntag. Da unser Vater aber immer Geld (300-400 Euro) in der Tasche hatte, stellt sich die Frage, wer einem Toten die letzten Taschen geleert hat. Sollte H. Beamter dies nicht getan haben, so hat er diesen Diebstahl dadurch begünstigt, dass er nichts unternommen hat. Denn auch der Geldbeutel unseres Vaters ist verschwunden, ebenso wie seine Armbanduhr. Aber vielleicht hat diese Dinge ja auch der Nikolaus mitgenommen, um den Hinweis von RA Schwiegersohn nochmals zu erwähnen. Es müsste sich ja einfach feststellen lassen, ob das Krankenhauspersonal an H. Beamter zusammen mit den persönlichen Sachen meines Vaters, einen leeren Geldbeutel ausgehändigt hat oder nicht. Ebenso, welche Dinge ihm übergeben worden sind, Stichwort Adressbuch/Nikolaus. Denn sollte der Geldbeutel damals bereits leer gewesen sein, hätte H. Beamter sofort reagieren müssen und Diebstahlsanzeige erstatten müssen. Und war er nicht leer, stellt sich die Frage, wieso in der Notariatsaufstellung kein Bargeld angegeben wurde und wohin es verschwunden ist. 9. Verdacht auf Abgabe einer unzutreffenden eidesstattlichen Erklärung (A17) durch H. Beamter H. Beamter hat an Eides statt versichert, dass er keine Schenkungen meines Vaters erhalten hat und von keinen weiß. Nach meinen Informationen hat mein Vater ihm aber oft Geld überwiesen. Die Frage stellt sich wofür. War es für seine Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten, dann gibt es sicher auch Rechnungen und ist in der Steuererklärung aufgeführt. Ebenso muss nach meinen Informationen eine Genehmigung zum Nebenverdienst durch den Dienstherrn vorliegen. Sollte dies alles zutreffen, dann war die Barabhebung durch H. Beamter von 33.000,- kein "Botengang" (lt. RA Schwiegersohn), sondern gehörte zu seinen Aufgaben und damit war er auch für das Geld zumindest verantwortlich. Und alleine schon diese Barabhebung, von der wir im Moment wissen, nur als "Botengang" zu bezeichnen und mit Zigarettenholen zu vergleichen (RA Schwiegersohn Amtsgericht Freiburg) ist krude. Aber dieses Geld einem Schwerkranken ins Krankenhaus zu bringen ist mehr wie unglaublich und sicher grob fahrlässig. Denn es bestand ja auch die Möglichkeit, das Geld im Krankenhaus sicher zu hinterlegen oder gleich auf dem Konto zu lassen, bis nach dem Krankenhausaufenthalt. Doch nach meinen Informationen hat unser Vater nie etwas im Krankenhaus deponiert. Sollte H. Beamter aber nicht als finanzieller Berater meines Vaters aktiv gewesen sein, dann muss ich die Überweisungen als Schenkungen einstufen. Und damit ist die eidesstattliche Versicherung falsch. Kontounterlagen vor dem 10.09.02 liegen mir leider nur bis ca. 3 Wochen vor seinem Tod vor. Ich nehme an, dass sich diese vielleicht in den 6 Aktenordnern befinden, die RA Schwiegersohn erst nach dem Notartermin erstmalig erwähnte und sofort übergeben wollte, deren Inhalt aber nicht dokumentiert sein soll. Um den Verdacht, dass wir dann Unterlagen entnommen haben könnten, gar nicht erst aufkommen zu lassen, habe ich die Annahme auf der Straße verweigert. Zusätzlich hat er erwähnt, dass die "Ordner nach Rauch stinken". Dies war für mich ein Indiz, dass sie vermutlich erst nach dem Tod aus dem Haus unseres Vaters entnommen wurden und vielleicht "durchsortiert" wurden. Im Haus selbst fanden sich nur Unterlagen bis 1992 und danach war es wie abgeschnitten. 10. Verdacht auf Unterschlagung der Kfz-Versicherungs-Erstattung durch H. Beamter oder unbekannt. Die Erstattung der Kfz-Versicherung ist bisher noch nirgendwo abgerechnet worden. Daher stellt sich die Frage, wo dieses Geld verblieben ist. Da H. Beamter nach dem Todesfall weder das Auto noch das Telefon umgehend abmeldete um Kosten zu senken, könnte man hier vielleicht nur von Verschwendung sprechen. Aber da die Erstattung der Kfz-Versicherung ungeklärt ist, verstärkt sich der Verdacht der Unterschlagung. Laut den am 29.11.04 vor dem Landgericht endlich vorgelegten Bankunterlagen (Anlage A16) wurde nur die Kfz-Steuer erstattet. Dieser Punkt ist vielleicht auch nur Schlamperei. Fall H. Beamter aber auf diese Summe verzichtet hat, dann hat er dadurch das Erbe gemindert und eine Schenkung an Dritte vorgenommen. Die er aber in seiner Versicherung verneint hat. 11. Verdacht auf Verrat von Dienstgeheimnissen gegen H. Beamter oder unbekannt RA Schwiegersohn hat gegen mich Strafanzeige (wurde eingestellt) erstattet, weil ich trotz der Erbschaft Arbeitslosenhilfe bezogen habe. Allerdings nannte er seine Quelle nicht. Da ich annehme, dass es eine familieninterne Quelle ist, erstatte ich hiermit Anzeige wegen Verdacht auf Verrat von Dienstgeheimnissen gegen H. Beamter, bzw. gegen Unbekannt Ich befürchte, dass entweder H. Beamter oder unbekannt die Möglichkeiten der Dienststelle dazu nutzen, mich auch anderweitig überprüfen zu lassen. Wozu solchen Aktivitäten spätestens seit dem 1.4.05 ja alle Türen weit und unkontrolliert offen stehen. Ein weiteres Indiz für den möglichen Datenmissbrauch im Arbeitsamt/ARGE ist die überraschend abgegebene eidesstattliche Versicherung (A17) von H. Beamter. Ich hatte bei der ARGE (Geschäftsleitung - vertraulich - 28.05.2005) ein Darlehen beantragt um ein Urteil aus der Erbsache vollstrecken zu lassen. Dabei habe ich wie immer, weder einen Namen noch ein Aktenzeichen genannt. Bisher habe ich dazu überhaupt noch keine Nachricht oder Antwort erhalten. Aber die eidesstattliche Versicherung von H. Beamter, die er unerwartet abgibt und dies obwohl er seit dem Tod unseres Vaters (08.09.2002) eine unglaubliche Informationsblockade betreibt und freiwillig keine Informationen preisgibt. Bzw. durch seinen Schwiegersohn nur Bruchstücke "H. Beamter sind keine weiteren Taschenuhren oder Münzsammlungen bekannt", was aber völlig an der Frage vorbeiging. Und deren Wahrheitsgehalt, wie z.B. "H. Schillinger war während meines Besuches im Krankenhaus ansprechbar" zumindest zweifelhaft ist und sogar durch dessen eigenen Schriftwechsel widerlegt werden kann. Das sich H. Beamter in seiner Vernehmung vor der Staatsanwaltschaft ausdrücklich auf sein Schweigerecht beruft, ist ebenso aufschlussreich. Nach meinen Informationen von leitender Stelle, scheint der Datenschutz im Arbeitsamt am Ende nur im Diensteid zu bestehen. Denn es war in einem vertraulichen Gespräch nicht möglich, festzustellen, wer alles auf meine internen Daten zugegriffen hat. Ich gehe aber davon aus, dass die Zugriffe auf die Daten zumindest automatisch protokolliert werden. Ansonsten hätte ja jeder Mitarbeiter der Arbeitsagentur, Zugriff auf Daten Dritter und könnte sich dann entsprechende Vorteile verschaffen. Außerdem ist mir noch heute rätselhaft, wie mein Vater Ende 2000 an meine private Telefonnummer gekommen ist und mich anrufen konnte. Denn diese steht nicht im Telefonbuch oder ist bei der Auskunft abrufbar, wurde aber beim Arbeitsamt als Kontaktnummer angegeben. Im privaten Kreis wurde eine andere Nummer verwendet. 12. Verdacht auf Schädigung des Staates durch das außerdienstliche und innerdienstliche Verhalten von H. Beamter Außerdienstlich : Hätte Hr. Beamter zumindest versucht, den Tod meines Vater, die Beerdigung und auch den Nachlass meines Vaters normal auszuführen, statt alle Informationen zu verweigern und durch seinen Schwiegersohn falsche Informationen zuzulassen, hätte ich 2003 eine von mehreren angebotene Stellen in Groß Britannien annehmen können, statt auf Arbeitslosenhilfe angewiesen zu sein. Auch das verweigern aller Informationen und das zurückhalten und willkürliche Verwenden von Vollmachten sollte ein Beamter nicht machen. Durch dieses Verhalten sind dem Staat unnötige Kosten entstanden. Innerdienstlich : Unter anderem Verwendung des Diensttelefons für private Zwecke. H. Beamter hat mich am 09.09.02 (nachmittags) aus dem Arbeitsamt Freiburg heraus angerufen (Displayanzeige + Computerprogramm KlickIdent) um mir mitzuteilen, dass er "Vollmachten" hat. Nach meinen Informationen soll er auch von der Bank dort angerufen worden sein, um ihm mitzuteilen, dass das Geld meiner Tante (Erbsache unserer Großmutter) auf dem Konto meines Vaters eingegangen ist. Danach hat er prompt die 33.000,- in bar in der Sparkasse Breisach abgeholt. Vorher sollen mehrfach Anrufe bei der Bank erfolgt sein, in denen nach dem Eingang des Geldes gefragt wurde. Zusätzlich setzt H. Beamter seine Dienstnummer auf seiner Internetseite als Ortsvorsteher ein (Anlage A20/A22). Ebenso wie seine E-Mail Adresse "VN-Beamter.Beamter@arbeitsamt.de" bei dem Ortsverband der PARTEI Freiburg (Anlage A21). Und zieht damit auch seinen eigenen Nutzen durch seine dauernde Erreichbarkeit für sich als Politiker. Außerdem frage ich mich, ob H. Beamter die Abwesenheit am 19.08.02 als er unseren Vaters ins Krankenhaus gefahren hat; als er dann Tage später die 33.000,- direkt bei der Sparkasse in Breisach bar abgehoben hat und die Tätigkeit am 09.09.02 per Urlaub abgerechnet hat. Solche flexiblen Arbeitszeiten wünscht sich mancher normale Arbeitnehmer sicher auch. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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24.10.2005 Staatsanwaltschaft Freiburg Holzmarkt 2 79098 Freiburg im Breisgau per Fax : 0761-205-2666Seiten : 2 Aktenzeichen xxx Sehr geehrter Herr Staatsanwalt, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.10.05. Leider habe ich mit Ihren Begründungen meine Probleme. Natürlich rechtfertigen bloße Vermutungen es nicht, jemandem eine Tat zur Last zu legen. Nur wenn 33.000,- in bar verschwinden und der Abhebende diese Barabhebung monatelang verschweigt, und der Empfänger ohne einen Cent in der Tasche verstirbt, hat es für mich ein gewisses Geschmäckle. Und ich habe leider keine Möglichkeiten, selbst Nachforschungen zu betreiben, die dann die Verdachtsmomente zementieren und sogar eine Verurteilung garantieren. Hier dachte ich, dass sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Falschaussage RA Schwiegersohn : RA Schwiegersohn wurde nicht als Parteivertreter befragt, sondern als Zeuge seines eigenen Besuches bei meinem Vater. Seine Partei, H. Beamter, zog es ja vor, der Verhandlung unentschuldigt fernzubleiben und dies trotz persönlicher Ladung. H. Schwiegersohn hatte schon öfters gesagt hat, dass mein Vater ansprechbar gewesen sei, als er (H. Schwiegersohn) ihn im Krankenhaus besucht hat. So war dies für mich keine Frage an den Parteienvertreter Schwiegersohn, sondern an den Beteiligten und Zeugen Schwiegersohn. Besonders da H. Schwiegersohn mehrfach von einem Besuch gesprochen hat, aber am 04.04.03 dann noch nachgeschoben hat, dass unsere Vater bei seinem ersten Besuch ansprechbar gewesen ist, am anderen Tag aber bereits nicht mehr. Dabei hat H. Schwiegersohn ja bereits im Okt. 2002 den Notar NAME informiert, dass unser Vater bei seinem Besuch (H. Schwiegersohn) nicht mehr ansprechbar war. Und hier hat er nur von einem Besuch geschrieben. Und da Rechtsanwalt Schwiegersohn diese Frage meines Anwaltes "War H. Schillinger bei Ihrem Besuch überhaupt ansprechbar?" bewusst falsch beantwortet hat und auch auf nochmalige Nachfrage meines Anwaltes wieder die Unwahrheit sagte, ist dies nach meinem sicher etwas laienhaften Rechtsempfinden eine Falschaussage oder zumindest eine Lüge vor Gericht. Für mich stellen sich folgende Fragen : - Wieso legte H. Schwiegersohn soviel Wert darauf, dass unser Vater "überraschend" verstorben sei, obwohl er aus eigenem Erleben wusste, dass er vor seinem Tod nicht mehr ansprechbar gewesen ist ? - Wann begeht man vor Gericht dann überhaupt eine Falschaussage oder wann lügt man, bzw. wer braucht vor Gericht nicht die Wahrheit zu sagen ? Der Beschuldigte muss nicht die Wahrheit sagen, aber dass die anderen Beteiligten nach Ihrer Auslegung und meinem Verständnis als Parteienvertreter (Staatsanwalt und Richter als Vertreter der Judikative und der Rechtsanwalt als Beklagtenvertreter) nun alles sagen und behaupten dürfen, ist mir einfach unverständlich. Für mich stellt es sich im Moment nun leider so dar, dass auf den Wahrheitsgehalt der Worte von Juristen vor Gericht kein Pfifferling zu geben ist. Und ein Doktor jur. sogar unbelangt bleibt, wenn man ihn mit seinen eigenen Unterlagen der Falschaussage/Lüge überführt. Es war auch kein Versprecher - RA Schwiegersohn wurde zweimal gefragt und er hat zweimal falsch ausgesagt/gelogen. Eine persönliche Frage an Sie : Wie bekomme ich nun einen Juristen dazu, eine wahre Aussage zu machen ? Muss ich nun erst jedes Mal fragen, ob er dies als Parteienvertreter gesagt hat und eine Vereidigung verlangen ? Oder haben Sie sich zu schnell auf die Lösung "Parteienvertreter" eingeschossen und übersehen, dass RA Schwiegersohn hier persönlich beteiligt war ? "Bargeldlose" Kfz Erstattung : Ich weiß nicht, wie Sie auf "bargeldlose" Kfz-Versicherungserstattung kommen. Die Kfz-Steuer wurde erstattet, aber die Kfz-Versicherung ist noch offen. Zumindest nach den Kontounterlagen die RA Schwiegersohn vor dem Landgericht vorgelegt hat. Aber vielleicht hat er Ihnen andere Unterlagen vorgelegt, wie dem Richter im November 2004. Denn diese Unterlagen waren nur eine Liste aus dem T-Online Bankprogramm. Wobei ich anmerken möchte, dass der Richter für meinen Prozesskostenhilfeantrag originale Auszüge sehen wollte und nicht eine einfache Liste. Was ich mittlerweile auch nachvollziehen kann, nachdem ich mich über die variable Auswertungsgestaltung informiert habe. Taschenuhr/Münzsammlung : Hier sehe ich weiterhin nur 2 Möglichkeiten. Entweder haben diese Dinge zur Erbmasse gehört oder aber sie wurden H. Beamter geschenkt. Als Erbmasse hätten sie in der Notariatsaufstellung angegeben werden müssen und Schenkungen der letzten 10 Jahre hätte er ebenfalls angeben müssen und nicht einfach verschweigen dürfen. Und das H. Schwiegersohn diese Sachen am 04.04.03 in seiner Aktentasche mitgebracht hat, ist zumindest unstreitig. Abschlussfrage : Welche Möglichkeit gibt es noch auf dem Rechtswege, die Umstände zu klären, wohin die 33.000,- "verschwunden" sind und ob es Wertpapiere gab ? Welche zusätzlichen Verdachtsmomente muss ich für Ermittlungen noch vorlegen ? Darf ich nun Dritte bitten zu suchen/ermitteln ? Mit freundlichen Grüßen ################################################################## 06.02.2006 Staatsanwaltschaft Freiburg Holzmarkt 2 79098 Freiburg im Breisgau per Fax : 0761-205-2666Seiten : 2 Aktenzeichen xxx Sehr geehrter Herr Staatsanwalt, ich wurde gebeten(*), die laufende Strafanzeige gegen VN-Beamter Beamter, Straße, PLZ Stadt gegen RA VN-Schwiegersohn Schwiegersohn, Straße, PLZ Stadt gegen Unbekannt zu vervollständigen. 1. Verdacht auf Schwarzarbeit von H. Beamter - Nebeneinnahmen/Betreuerstatus/Schenkungen : Mein Vater Gerhard Schillinger scheint H. Beamter regelmäßig/öfters Geld für seine Arbeit/Unterstützung gegeben zu haben. Sollte mein Vater H. Beamter für seine Arbeit (vermutlich Verwaltung, Korrespondenz) bezahlt haben, dann lässt es sich sicher aus den Kontounterlagen meines Vaters und/oder Steuerunterlagen von H. Beamter ersehen. Sollte es sich nach Meinung von H. Beamter aber um Schenkungen gehandelt haben, dann hätte er diese Zahlungen zumindest nach dem Tod meines Vaters angeben müssen. Eine Rückforderung wäre durch die Umstände der selbst angemaßten Bestattung sehr wahrscheinlich gewesen. Bzw. der Verdacht der Unterschlagung durch Erschleichung des Erbscheines wird verstärkt. Ebenso eine grobe Aufgabenverletzung seiner Tätigkeit für meinen Vater, weil H. Beamter alle Informationen blockiert. Auf jeden Fall sollte zusätzlich geprüft werden, ob es sich bei der Arbeit für meinen Vater am Ende nicht um Schwarzarbeit von H. Beamter gehandelt haben könnte. Den Punkt "Zahlungen an H. Beamter" hatte mir auch bereits Frau Kastenhuber aus Breisach berichtet. "Ihr Vater hat oft gesagt, dass er Beamter schon wieder Geld für seine Arbeit geben muss. er macht doch die Abrechnung für ihn mit der Krankenkasse und den Papierkram". Worauf auch die Tatsache hinweist, dass H. Beamter offensichtlich das Konto meines Vaters online verwaltet hat (Beleg : Kontounterlagen - vorgelegt durch H. Schwiegersohn beim Landgericht). Meine Rückfragen (schriftlich und mündlich) hat H. Beamter wie immer einfach ignoriert. 2. Schenkungensunterschlagung H. Beamter war im Besitz einer Vollmacht meines Vaters, die ihm als Betreuer auch Schenkungen an sich selbst erlaubte. Allerdings war mein Vater noch nicht betreuungsbedürftig, weshalb diese Vollmacht noch nicht zum tragen kommen konnte und durfte. Sollte H. Beamter trotzdem Schenkungen angenommen oder selbst vorgenommen haben, hätte er diese angeben müssen und zwar rückwirkend für die letzten 10 Jahre. Daher ist jeder Geldfluss an H. Beamter zumindest zweifelhaft als Schenkung oder Bezahlung für seine Tätigkeit (evtl. auch als Schwarzarbeit) zu werten. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass mein Vater im August 2002 eine neue Vollmacht für H. Beamter ausstellte und die anderen Vollmachten sicher wieder an sich nahm. Aber auch so hätte H. Beamter wissen müssen, dass er ungültige Vollmachten benutzt. 3. Unterschlagung Adressbuch/persönliche Gegenstände Die ganzen persönlichen Gegenstände sind immer noch verschwunden und Rückfragen dazu hat H. Beamter, wie bei ihm offensichtlich üblich, immer ignoriert. Insbesondere das Adressbuch könnte Hinweise auf weitere Zeugen geben. Denn es wird davon ausgegangen, dass auch andere Personen von diesen Zahlungen etwas mitbekommen haben. H. Beamter hat sich zu dem Verbleib der persönlichen Dinge meines Vater noch nie geäußert und Fragen einfach ignoriert. Es ist weiter davon auszugehen, dass die persönlichen Dinge nach dem Tod meines Vater H. Beamter vom Krankenhauspersonal übergeben worden sind. Und H. Beamter diese Dinge einfach für sich behalten hat. Evtl. auch um dadurch gezielt Spuren zu vernichten. Denn kurz nach dem Tod meines Vaters soll eine Frau im damaligen Geschäft der Frau Beamter laut geworden sein und "Ich möchte mein Geld, das mir der Gerhard (Anm. mein Vater) immer versprochen hat", verlangt haben. Sollte H. Beamter den Erhalt der persönlichen Dinge bestreiten, erweitere ich die Anzeige auf Verdacht der Unterschlagung durch das Krankenhauspersonal / Krankenhausbesucher / Unbekannt. (*) Gebeten wurde ich von der Kontaktperson, die später die Sucharbeit nach den auf sehr dubiose Weise verschwundenen 33.000,- und möglichen Wertpapieren übernehmen sollen, weil ich als Einziger die Anzeige erweitern kann. Diese Personen haben mir mit der Frageaktion bei den deutschen Versicherern bewiesen, dass sie so etwas auch ausführen können. Eine ähnliche Aktion bei Banken wäre sicher ebenfalls möglich. Es scheint um die Komplettierung/Absicherung der Angelegenheit zu gehen. Und da diese Leute auf Erfolgsbasis arbeiten sollen, werden sie keine Informationen nennen. Die bisherigen Aktivitäten werte ich einfach als Ergebnis einer Vorabprüfung auf Erfolgs der Suche. Bisher wurde besprochen, dass ich Kosten bis zur Höhe meines Anteils an dem wieder "gefundenen" Geld garantiere. Wobei die Frage nach dem möglichen Inkasso plus Kosten noch nicht besprochen wurde. Weitere Angaben, Informationen oder gar Unterlagen habe ich nicht erhalten und auch nicht nachgefragt. Und da ich den Hang zu einstweiligen Verfügungen von H. Beamter/RA Schwiegersohn bereits kennen gelernt habe, die völlig entgegengesetzt zu deren Informationswillen steht, möchte ich betonen, dass ich mit der weiteren Suche und den Aktivitäten nur sekundär zu tun habe. Falls der Mail/Faxverkehr über meinen PC und meine Rechnung läuft. Ansonsten muss ich mich von den weiteren Aktivitäten auch selbst überraschen lassen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen ################################################################## 24.02.2006 Staatsanwaltschaft Freiburg Holzmarkt 2 79098 Freiburg im Breisgau per Fax : 0761-205-2666Seiten : 1 Aktenzeichen xxx - Originalunterlagen ? Sehr geehrter Herr Staatsanwalt, ich habe diese Woche einem ehemaligen Bekannten meines Vaters gefunden und mit ihm telefoniert. Dabei kam das Gespräch auch auf die Zeit meines Großvaters im 2. Weltkrieg und das ich seinen Wehrpass im Haus gesehen habe. Ich habe darauf hin den Kruscht-Karton durchgesehen und nicht nur den Wehrpass gefunden, sondern auch 2 Vollmachten meines Vaters. Diese steckten in einem der beiden Ordner, zwischen den Unterlagen - nicht eingeheftet. Es handelt sich um die : - Vorsorgevollmacht vom 31.08.93 - Erklärung/Betreuervollmacht vom 07.08.93 Nun frage ich mich natürlich, mit welchen Vollmachten H. Beamter aktiv war, evtl. hat er ganz einfach unerlaubt erstellte Kopien der alten Vollmachten genutzt. Auch stellt sich der Verdacht ein, dass RA Schwiegersohn seine Pflichten verletzt hat, als er vor dem Landgericht (Nov. 04) diese Vollmachten vorgelegt hat. Oder ganz bewusst diese Vollmacht vorlegte, obwohl das Original gar nicht in seinem Besitz war. Aber ich gehe davon aus, dass Sie eine entsprechende Wertung vornehmen können. Und ich nehme an, dass Sie sich die Originalvollmachten von H. Beamter haben vorlegen lassen. Dieser Karton waren die Reste aus der Wohnung meines Vaters und er enthält alte Filme, Bilder, Unterlagen zur Scheidung, Heizung, Haus und stand seit Ende 2003 im Schrank im Keller. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||